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Steuern & Recht
25. Juli 2023
Diese Entlastungen plant das BFM für Unternehmen
Hand turning stress level meter indicating low level of stress. Reducing or removing stress concept.

Diese Entlastungen plant das BFM für Unternehmen

Die multiple Krise aus Corona, Krieg, Energiewende und Alterung setzt die Unternehmen hierzulande unter Druck. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Wirtschaft vorgelegt. Zentral sind steuerliche Vereinfachungen und eine Prämie für Investitionen in den Klimaschutz.

Wachstumschancengesetz – unter diesem Begriff firmiert aktuell ein Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums (BFM), das trotz der angespannten Haushaltslage im Bund für Entlastungen bei Unternehmen sorgen soll. Denn die Belastungen auf die hiesige Wirtschaft hätten durch die ökonomischen Folgen der multiplen Krise aus Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Dekarbonisierung und demografischem Wandel stark zugenommen, argumentiert das BMF. „Mit dem vorliegenden Gesetz werden wir die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können“, heißt es zu den Zielen im Referentenentwurf.

Investitionen in den Klimaschutz sollen verstärkt gefördert werden

Konkret plant das von Christian Lindner (FDP) geführte Ministerium u. a. eine sogenannte Investitionsprämie zur Forcierung des Klimaschutzes in den Unternehmen. Diese Prämie soll nach dem Willen des BFM für alle beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Rechtsform und ihrer wirtschaftlichen Betätigung gelten.

In einem ersten Schritt soll die angedachte Prämie befristet für einen Zeitraum von vier Jahren Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz fördern. Darunter versteht das BFM alle Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energieverbrauchs im Unternehmen beitragen und somit den Umwelt- und Klimaschutz anregen. „Die förderfähigen Investitionen müssen dem Entwurf nach allerdings in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem oder in einem Energieaudit enthalten sein und sind somit durch einen Energieberater als besonders energieeffizient zertifiziert“, erläutert das BFM. Laut Entwurf wird die Prämie 15% der Summe der förderfähigen Aufwendungen der Klimaschutzinvestition betragen.

Diese steuerlichen Vereinfachungen sind geplant

Weiter plant das BFM mehrere steuerliche Vereinfachungen und bürokratische Entlastungen für Unternehmen:

  • So soll u. a. die Grenze zur Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von aktuell 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden.
  • Weiter sollen die Betragsgrenzen bei Poolabschreibungen für Sammelposten auf 5.000 Euro angehoben sowie die Auflösungsdauer der Sammelposten auf drei Jahre für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, gesenkt werden.
  • Außerdem sollen für Betriebe, die die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr vor der Investition nicht überschreiten, die Prozentsätze im Rahmen einer Sonderabschreibung von von derzeit 20% der Investitionskosten auf 50% der Investitionskosten für nach dem 31.12.2023 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter erhöht werden.
  • Auch der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen soll ab 01.01.2024 nach BMF-Angaben von aktuell 110 Euro auf dann 150 Euro angepasst werden.
Auch Arbeitnehmer sollen profitieren

Für Arbeitnehmer wiederum sollen die als Werbungskosten abzugsfähigen inländischen Verpflegungspauschalen angehoben werden, und zwar

  • für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 28 Euro auf 30 Euro,
  • für den An- oder Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, von jeweils 14 Euro auf 15 Euro und
  • für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, von 14 Euro auf 15 Euro. (as)

Hier steht der Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes zum Download auf der Website des BFM zur Verfügung.

Bild: © Cagkan – stock.adobe.com