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3. August 2023
GDV äußert sich besorgt zur EU-Kleinanlegerstrategie

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GDV äußert sich besorgt zur EU-Kleinanlegerstrategie

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat ein ausführliches Statement zur EU-Kleinanlegerstrategie veröffentlicht. Grundsätzlich sieht der GDV gute Ansätze im Vorschlag der EU-Kommission. Doch es gibt wohl Grund zur Sorge, ob er auch so verbraucherfreundlich ist wie angesetzt.

Gerade im ersten Halbjahr 2023 war man in der Versicherungswirtschaft besorgt, was die EU-Kommission mit ihrer EU-Kleinanlegerstrategie vorhat. Man befürchtete in erster Linie die Etablierung eines Provisionsverbots in der Finanzberatung. Doch darauf wird zunächst verzichtet (AssCompact berichtete).

Ende Mai erfolgte die tatsächliche Verkündung. Das erklärte Ziel ist es, mehr Menschen in der Europäischen Union den Zugang zum Kapitalmarkt möglich zu machen – natürlich im Sinne des Verbraucherschutzes. Zu diesem Vorschlag hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) nun ein 26-seitiges Statement veröffentlicht. Der Tenor ist dabei: Gute Ansätze, aber zu bürokratisch. Außerdem sollte die Wahl der Vergütung weiterhin beim Kunden liegen.

Gute Ansätze, aber…

In der jetzt vorliegenden Form werde der Vorschlag der EU-Kommission seine Ziele nicht erreichen, so der GDV. Er sei zu bürokratisch und orientiere sich nicht am wirklichen Verhalten der Menschen. Dennoch würden sich die deutschen Versicherer im weiteren Verfahren dafür einsetzen, die Chancen, die mit dem Vorhaben verbunden sind, weiter herauszuarbeiten und konkrete Lösungsvorschläge vorlegen.

GDV gegen Provisionsverbote

Der GDV werde sich weiter für die Koexistenz verschiedener Vergütungsformen stark machen. Zurzeit hätten die Menschen die Wahl, ob sie Versicherungen direkt beim Versicherer kaufen, Honorare an einen Berater zahlen oder die Vergütung des Vermittlers dem Versicherer überlassen. Doch die EU-Kommission habe partielle Provisionsverbote vorgeschlagen, beispielsweise für die unabhängige Beratung zu Versicherungsanlageprodukten. Die Wahlmöglichkeit der Vergütung solle jedoch aufrecht erhalten bleiben.

Denn das partielle Provisionsverbot für die unabhängige Beratung würde laut GDV dazu führen, dass diese nur noch gewährt werden könne, wenn der Kunde sie unmittelbar aus eigener Tasche bezahlt. In der Praxis sehe man jedoch, dass große Teile der Bevölkerung dazu nicht in der Lage oder gewillt seien.

Weiterhin werde die Überprüfungsklausel, die es der EU-Kommission ermöglicht, drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie die Regelungen zu Anreizen und Interessenkonflikten nachzuschärfen, nicht präzisiert. Es bleibe unklar, anhand welcher Indikatoren und mit welchen Methoden die EU-Kommission darüber entscheiden wird, ob weitergehende Maßnahmen – bis hin zu einem vollständigen Provisionsverbot – eingeführt werden oder nicht.

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