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30. November 2023
Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

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Konsequenzen von Run-offs für die betriebliche Altersversorgung

Die Veräußerung von Lebensversicherungsbeständen an Run-off-Gesellschaften ist für Versicherer ein probates Mittel, um sich strategisch neu auszurichten. Dennoch resultieren daraus Herausforderungen – für Kunden und Arbeitgeber: Denn davon sind oft auch Policen in der bAV betroffen.

Ein Artikel von Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH

Das konventionelle Lebensversicherungsgeschäft ist für Versicherer heute zunehmend mit Hürden versehen: Die lange Niedrigzinsphase, konstant sinkende Überschussbeteiligungen, stagnierende Einnahmen und zunehmende regulatorische Eingriffe haben ihre Spuren hinterlassen. Gerade die Verwaltung von hochverzinsten Altbeständen ist oft wenig effizient. Für Versicherer, die sich folglich vom konventionellen, kapitalintensiven Geschäft trennen wollen, bietet der Verkauf von Beständen die Möglichkeit, interne Ressourcen ebenso wie vorhandenes Kapital ökonomisch zielgerichteter einzusetzen.

Die Veräußerung von Beständen aus Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung und betrieblicher Altersversorgung an Run-off-Gesellschaften ist folglich zunehmend zum populären Modell geworden – gerade große Deals wie der Verkauf von beinahe 4 Millionen Verträgen mit einem Volumen von rund 37 Mrd. Euro seitens der Generali an den wohl größten Akteur auf dem Markt, Viridium, im Jahr 2019 haben die Branche aufgerüttelt.

Auch die Frankfurter Leben ist im Run-off-Geschäft aktiv und hat vor wenigen Monaten bekannt gegeben, die Generali Deutschland Pensionskasse AG und damit deren rund 150.000 Verträge vollständig zu übernehmen. Der Abschluss steht offenbar lediglich noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin. Eine Reihe weiterer Deals wird derzeit im Markt diskutiert oder dürfte in naher Zukunft angekündigt werden. Zu platzen drohte bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe hingegen ein Mega-Deal, der bereits in trockenen Tüchern schien: Viridium plante die Übernahme von 720.000 Verträgen bei rund 21 Mrd. Euro verwaltetem Vermögen von Zurich Deutschland. Dem hat die BaFin allerdings offenbar zunächst einen Riegel vorgeschoben. Die Hintergründe bleiben zwar offen, doch ist es grundsätzlich Aufgabe der BaFin, Run-offs im Sinne der Kunden zu prüfen und dabei auch die finanzielle Solidität von Akquisiteuren in Augenschein zu nehmen.

Transaktion von Unternehmenseinheiten

Um den Weg für neue, chancenreichere Investments frei zu machen, werden bei Transaktionen meist die gesamten Unternehmenseinheiten verkauft, die als Eigner der Bestände fungieren. Run-off-Firmen wiederum haben gute Argumente an der Hand, warum der Kauf allen Beteiligten zugutekommen soll: Sie versprechen, die übernommenen Gesellschaften zu modernisieren und für eine stabile Kapitalausstattung zu sorgen. So würden unter dem Strich auch Kunden profitieren – etwa durch höhere Überschussbeteiligungen.

Tatsächlich sind hier mitunter erhöhte Renditen zu verzeichnen. Doch nicht selten müssen sich Kunden auch mit verschiedenen Problemen auseinandersetzen: Allein die notwendige IT-Migration führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass etwa Auszahlungen an Rentenempfänger fehlschlugen oder der Kundenservice schlecht erreichbar war. Ferner können sich Modalitäten und Korrespondenzwege ändern, was zu einem zusätzlichen Aufwand führt.

Neben Rentenversicherungen sind davon meist Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) betroffen. In diesem Fall resultieren daraus auch Konsequenzen für Arbeitgeber, über welche die Verträge laufen. Sie werden nolens volens mit der neuen Situation konfrontiert und müssen sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen, die der neue Eigner vorgibt. Damit steigen insbesondere die Anforderungen für Personalabteilungen. Denn im Gegensatz zu klassischen Lebenspolicen bestehen Ansprüche bei einer bAV häufig nicht direkt gegenüber dem Versicherer, sondern zunächst gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei stehen Personalabteilungen in der Pflicht, die bAV für ihre Beschäftigten zu verwalten. Für den Fall, dass Auszahlungen sich verzögern oder ausbleiben, kann der Arbeitgeber in die Haftung geraten.

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Ein Artikel von
Marco Eckert