AssCompact suche
Home
Management & Wissen
23. November 2016
Über die rechtliche Vorsorge in den Familienverbund

Über die rechtliche Vorsorge in den Familienverbund

Das „Prinzip Generationenberatung“, wie es der Dienstleister JURA DIREKT versteht, entwickelt sich als „Familienzentrierte Verantwortung eines ganzheitlichen und nachhaltigen Vorsorgeberaters“. Die rechtliche Vorsorge gehört dabei zwingend zum ganzheitlichen Beratungskonzept. Nach der inhaltlichen Qualifizierung entwickelt die zweite Stufe des „Prinzips Generationenberatung“ nun den praxisorientierten Einsatz der generationsübergreifenden Beratung und die dazu passende Positionierung für Finanzdienstleister. Von Domenico Anic, JURA DIREKT

Die Frage ist erlaubt: Braucht die Welt mit dem Generationenberater einen weiteren Finanzdienstleister? Antwort: Nein, natürlich nicht. Denn vier Finanzberater bearbeiten heute im Schnitt einen Kunden. Zwei Drittel der Befragten einer Studie haben wegen schlechtem Service schon einmal den Anbieter gewechselt. Zur Servicewüste Deutschland tragen Finanzberater eine ganze Menge Sandkörner bei. Kein Wunder also, dass sie sich regelmäßig am Ende von Imagestudien wiederfinden. Darin liegt eine große Chance. Denn wo vieles im Argen liegt, ist es einfach, besser zu sein und attraktiver wahrgenommen zu werden als der Durchschnitt. Das leistet das „Prinzip Generationenberatung“ wenn es klug ausgefüllt wird. Der Generationenberater ist demnach kein weiterer Finanzdienstleister, sondern einer, der Risiken, Verpflichtungen und Haftungen innerhalb des Familienverbundes aufzeigt und löst oder durch kompetente Partner lösen lässt.

Jetzt auch noch rechtliche Vorsorge?

Will man als Generationenberater punkten, ist es unerlässlich, rechtliche Vorsorge in das eigene Beratungskonzept einzubeziehen. Schon die Inhalte der Weiterbildung zum Generationenberater im Allgemeinen zielen darauf ab. Und das „Prinzip Generationenberatung“ geht noch einen entscheidenden Schritt weiter: Ganz am Anfang steht eine besondere Haltung: Der Makler übernimmt Verantwortung für den Kunden und seine Familie. Denn wenn der Makler um die Bedeutung von rechtlicher Vorsorge und ihre Auswirkung auf die finanzielle Vorsorge weiß, muss er handeln. Ein Credo des „Prinzips Generationenberater“ lautet deshalb: Konzept schlägt Produkt.

Generationenberater – Chancen durch Persönlichkeit

Als nachhaltiger Generationenberater setzt der Vermittler eins oben drauf, denn persönlichen Einsatz und „Kümmern“ kann kein Internetportal bieten. Der Berater punktet mit Persönlichkeit und kompetentem Netzwerk. Mit der fundierten Weiterbildung zum Generationenberater und ergänzenden Praxisseminaren erhält er wertvolle Schlüssel zum Kunden und zu seinem Umfeld: den Schlüssel „Vollmachten“, den Schlüssel „Verpflichtungen der Familie im Pflegefall“, den Schlüssel „Testament“, den Schlüssel „Nachfolgeregelung – Unternehmer“. Diese Schlüssel führen automatisch in den Familienverbund. Diesen Verbund in seinen finanziellen und rechtlichen Abhängigkeiten zu analysieren, zeigt neue Bedarfe auf. Und: Finanzielle Selbstbestimmung ist im Fall der Fälle nur möglich durch rechtliche Selbstbestimmung. Nur Vollmachten und Verfügungen entlasten dann die Familie. Ein Familienverbund besteht oft aus 20 bis 30 Personen – konkretes wirtschaftliches Potenzial. Diese Sichtweise hat bei vielen Gesprächspartnern bei der DKM zu einem Aha-Erlebnis geführt. Denn damit kann der Generationenberater seine Kompetenz „auf die Straße bringen“ und sich nachhaltig positionieren.

Top-Service als besonderes Unterscheidungsmerkmal

Genauso wichtig wie die rechtskonforme Vollmacht ist ein umfassender Service nach dem Fertigen der Vollmachten. Zu diesem Service gehören sichere Hinterlegung, Aktualisierung auch bei Gesetzesänderungen, Unterschriftsbeglaubigung oder auch die weltweite Notfall-Begleitung. Eine schriftliche Bestätigung der ausstellenden Kanzlei an den Kunden dokumentiert das Mandatsverhältnis und die klare Haftungserklärung durch den Anwalt. Das übrigens bedeutet für den Generationenberater Sicherheit im Zusammenhang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

Dafür sind spezialisierte Dienstleister eine sichere Wahl. Aus der dauerhaften Begleitung durch einen Service-Partner erwachsen Möglichkeiten für strategische Generationenberater, das haben rund um den Vortrag bei der DKM viele Teilnehmer als wichtigen Impuls mitgenommen. Die eingangs erwähnte „zweite Stufe Generationenberatung“ mit dem praxisorientierten Einsatz der generationsübergreifenden Beratung wird das Prinzip nachhaltig positionieren und im Markt verankern. Unterstützung zu Know-how und Umsetzung dazu kommt von der „JURA DIREKT Akademie“ in Zusammenarbeit mit der Deutsche Makler Akademie. So kann 2017 das Jahr der strategischen Generationenberater werden.

Für Interessierte: Gratis-Webinar „Das Prinzip Generationenberatung“

Über nachfolgenden Link Termin wählen und anmelden: http://prinzip-generationenberatung.de

Autor: Domenico Anic, Geschäftsführender Gesellschafter der JURA DIREKT GmbH