Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II – die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist aber im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Stattdessen sollen die Gesamtkosten ausgewiesen werden. „Wir halten den EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen, für sinnvoll“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar. Hier könnte das deutsche Modell Vorbild sein.“
Weiterbildung: keine konkrete Stundenzahl vorgegeben
Im Überarbeitungsentwurf des EU-Rats ist hinsichtlich der Qualifikation im Bereich der Fortbildung keine konkrete Stundenanzahl vorgesehen. Der BVK sieht Deutschland mit der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ mit bereits über 45.000 registrierten Weiterbildungskonten auf dem richtigen Weg.
Nächste Schritte
In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II / IDD verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. (kb)
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