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4. Dezember 2018
„Die Grunderwerbsteuerreform verfehlt ihr Ziel“

„Die Grunderwerbsteuerreform verfehlt ihr Ziel“

Die Länderfinanzminister haben eine Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen. Bei Immobilienexperten stoßen die neuen Regeln auf wenig Gegenliebe. Die Reform verfehle die Ziele der Politik und wirke sich negativ auf die gesamte Immobilienbranche aus.

Die von den Länderfinanzministern beschlossene Reform der Grunderwerbsteuer macht Share-Deals unattraktiver und wirkt sich negativ auf die gesamte Immobilienbranche aus. „Insbesondere die Absenkung der steuerauslösenden Grenze von 95 auf 90% und die Ausweitung der Haltefristen auf zehn Jahre machen Share Deals für Verkäufer unattraktiver. Dies trifft vor allem jene Akteure, die qua Geschäftsmodell häufig Share Deals machen – etwa Projektentwickler und Immobilienfonds“, kritisiert Martina Hertwig, Partnerin und Wirtschaftsprüferin bei Baker Tilly und Mitglied des ZIA-Vorstands.

Offene Frage der Übergangsfristen

Für die gesamte Branche – und vor allem für die Gestaltung von laufenden Deals – sei zudem von großer Bedeutung, wie die Übergangsregelungen aussehen werden. Diese sind derzeit allerdings noch nicht bekannt. Dies müsse nun rasch geklärt werden, um Rechtssicherheit für Transaktionen zu schaffen.

Wiederkehrende Belastung für Unternehmen

Die Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften ist laut Hertwig für große Konzerne problematisch, die einige Immobilien halten, deren Kerngeschäft aber nicht das Immobiliengeschäft ist. „Diese Unternehmen werden bei Umstrukturierungen im Konzern immer wiederkehrend mit Grunderwerbsteuer belastest. Hier ist eine Ausnahmeregelung für alle Unternehmen notwendig, die keine Immobilienunternehmen sind. Derzeit ist allerdings unklar, ob und wie eine solche Regelung kommen wird“, so Hertwig.

Ziele verfehlt

Auch Dr. Esfandiar Khorrami, Partner und Rechtsanwalt bei Bottermann Khorrami LLP, ist von der Reform nicht begeistert. „Die Grunderwerbsteuerreform verfehlt ihr Ziel“, so Khorrami. „Die Änderungen werden in Zukunft Share-Deals nicht unterbinden. Das Absenken der steuerauslösenden Obergrenze von rund 95 auf ca. 90% führt nicht dazu, dass auch die „professionellen Immobilienkäufer“ besteuert werden.“ Die Absenkung werde vielmehr einige der mittelgroßen Käufer treffen.

Falsche Hoffnungen der Politik

Professionelle und institutionelle Investoren würden jedoch weiterhin die Grunderwerbsteuer bei größeren Deal-Volumina vermeiden können. „Sie müssen nur einen Partner zu finden, der anstatt rund 5% künftig 10,1% der Gesellschaftsanteile hält. Das ist zwar eine Herausforderung, jedoch kein unüberwindliches Hindernis. Daher wird die Reform der Grunderwerbsteuer nicht die Ergebnisse bringen, die die Politik sich erhofft“, prognostiziert Khorrami.

Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar

Des Weiteren sei fraglich, warum Asset- und Share-Deals künftig steuerlich gleich behandelt werden sollten. Es gebe gute Gründe, warum Share-Deals weitgehend steuerfrei sind. Der Erwerber übernimmt beim Share-Deal eine bestehende Gesellschaft und damit alle wirtschaftlichen, rechtlichen und sonstige Risiken sowie alle Verbindlichkeiten, auch wenn sie mit der Immobilie nichts zu tun haben. Das ist bei einem Asset-Deal nicht der Fall. (mh)