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9. September 2019
„Es ist Zeit, mit Vollgas in das bKV-Geschäft einzusteigen“

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„Es ist Zeit, mit Vollgas in das bKV-Geschäft einzusteigen“

Gehen Sie immer von einer komplett arbeitgeberfinanzierten bKV aus?

Das ist der Standard, aber andere Modelle sind möglich. Oft wollen Unternehmen etwas für ihre Arbeitgebermarke tun, indem sie eine bKV anbieten und bezahlen.

Und wenn der Arbeitnehmer schon eine private Krankenzusatzversicherung hat? Wie kompatibel sind die Tarife?

Das kommt darauf an. Vielleicht hat ein Arbeitnehmer privat eine Zusatzvorsorge fürs Krankenhaus abgeschlossen, aber noch nicht für den Zahnarzt. Dann kann er trotzdem profitieren, wenn das Unternehmen unseren neuen Zahnbaustein auswählt. Klar ist: Zweimal dasselbe Risiko abzusichern, ergibt wenig Sinn. Hier sollte sich der Arbeitnehmer entscheiden. Er könnte etwa seinen bisherigen Vertrag kündigen oder in eine Anwartschaft umwandeln, solange ein Anspruch auf die Leistungen aus der bKV besteht. In jedem Fall würden wir Arbeitnehmer, die das betrifft, dazu beraten.

Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt, in den Ruhestand geht o. Ä.?

Scheidet ein Mitarbeiter aus, kann er die Versicherung privat fortführen – und sollte das innerhalb von zwei Monaten bei der Barmenia beantragen. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei nicht nötig.

Lassen Sie uns noch kurz auf die steuerliche Seite sehen. Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Unter www.barmenia-firmenloesungen.de haben wir in der Rubrik „Beratung und Begleitung“ dazu ein FAQ online gestellt. Denn das Thema lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Generell hat der Bundesfinanzhof ein klares Urteil gefällt: Die bKV ist als Sachlohn anzuerkennen, wenn Unternehmen ihren Beschäftigten Leistungen aus der bKV zusagen. Damit können bis zu 44 Euro pro Monat bis auf Weiteres steuerfrei bleiben. Bisher war eine arbeitgeberfinanzierte bKV stets zu versteuern – entweder pauschal, als geldwerter Vorteil oder als Nettolohn. Glücklicherweise haben die Richter den Weg frei gemacht, um die Benachteiligung der bKV gegenüber anderen Personalinstrumenten zu beenden. Das hat Symbolkraft und dürfte dazu beitragen, dass sich noch mehr Unternehmen mit der bKV auseinandersetzen.

Was würden Sie Maklern im Umgang mit der bKV anraten? Vielleicht auch mehr Mut, das Thema anzugehen?

Es ist Zeit, mit Vollgas in das bKV-Geschäft einzusteigen. Wirtschaftsverbände interessieren sich für das Thema und Unternehmen wollen etwas gegen steigende Krankentage tun und kämpfen zugleich darum, Topkräfte zu gewinnen und zu halten. Und die Beschäftigten legen mehr und mehr Wert auf Gesundheit und den Einklang von Privatleben und Beruf. Der Markt ist reifer als reif.

Also sollte ich als Vermittler einfach loslegen?

Je nachdem, wie gut ich mich mit der bKV und dem Firmenkundengeschäft auskenne: Ja. Wer hier neues Terrain betritt, sollte sich allerdings gut vorbereiten. Denn Vermittler arbeiten beim Thema bKV ein Stück weit auch als Unternehmensberater in einem anspruchsvollen Feld. Es gilt, die Bedürfnisse der Arbeitgeber und Beschäftigten zu verstehen, viele Partner einzubinden, einen umfassenden Prozess zu orchestrieren; all das müssen Vermittler leisten. Dabei unterstützen wir vom Kompetenzcenter Firmenkunden der Barmenia permanent – wir schulen Kollegen zum Beispiel und helfen dabei, Pläne und Präsentationen zu erstellen. Und wir begleiten bei Bedarf auch vor Ort beim Kunden. Nicht zuletzt tauschen wir uns online intensiv mit Vermittlern aus. Auf Facebook, LinkedIn und XING betreibt das Kompetenzcenter Firmenkunden der Barmenia eigene Auftritte.

Bild oben: © markus dehlzeit – stock.adobe.com

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Betriebliche Versorgung“ auf Seite 8f. und in unserem ePaper.

Über Trends rund um bAV und bKV informiert das AssCompact Wissen Forum „betriebliche Versorgung“ am 24.09.2019 in Kassel. Alles Wissenswerte zur Veranstaltung finden Sie hier.

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Ein Artikel von
Daniel Schmalley