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29. April 2019
„Extrarente“: vzbv präsentiert Standardprodukt für die Altersvorsorge

„Extrarente“: vzbv präsentiert Standardprodukt für die Altersvorsorge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert schon länger eine Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland und ein standardisiertes öffentlich-rechtlich organisiertes Vorsorgeprodukt. Nun hat er auch einen konkreten Vorschlag für ein solches Produkt vorgestellt: die Extrarente.

Der vzbv fordert die private Altersvorsorge zügig zu reformieren. Hintergrund sei, dass laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage von KantarEmnid im Auftrag der Verbraucherschützer knapp drei Viertel der deutschen Verbraucher ein Standardprodukt der privaten Altersvorsorge unterstützen. Zudem würden 58% der Deutschen gerne mehr privat für das Alter vorsorgen, würden daran aber durch mangelndes Vertrauen in die Angebote am Markt gehindert. Gerade die jüngere Generation wünsche sich einen Systemwechsel.

Günstige und gewinnbringende Anlage nötig

Eine Reform der privaten Altersvorsorge ist nach Ansicht des vzbv dringend nötig. „Verbrauchern werden meist teure, kaum rentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten, von denen vor allem die Versicherungswirtschaft und deren Vertriebe profitieren. Private Altersvorsorge sollte jedoch vor allem den Menschen dienen. Damit diese mehr Geld im Alter haben, ist eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage entscheidend“, meint Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Gesetzentwurf bis Ende 2019 gefordert

Der vzbv verweist zudem darauf, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines „attraktiven standardisierten Riester-Produkts“ vorgesehen hat. Damit eine einfache und kostengünstige private Altersvorsorge in Deutschland Realität wird, müsse sie bis Dezember 2019 einen Gesetzentwurf für ein Standardprodukt vorlegen.

Automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht

Mit der „Extrarente“ hat der vzbv nun ein eigenes Modell für ein Standardprodukt der privaten Altersvorsorge vorgestellt. Verbraucher werden dabei über ihren Arbeitgeber automatisch einbezogen. Sie können der erstmaligen Einbeziehung aber sechs Monate lang widersprechen und erhalten dann alle Beiträge zurück. Verbraucher, die nicht automatisch einbezogen werden, wie beispielsweise Selbstständige, können zudem proaktiv in die Extrarente einzahlen.

Basisvariante plus flexible Optionen

Verbraucher sollen bei der Extrarente alle Optionen so anpassen können, dass sie gut zur individuellen Lebensplanung passen. Für Verbraucher, die einfach und verlässlich vorsorgen wollen, bietet die Extrarente eine Basisvariante. Diese soll alle Einstellungen so festlegen, dass sie für viele Verbraucher möglichst gut passen. Der vzbv schlägt für die Basisvariante die Extrarente100 vor.

Anlage in Aktien

Eine Anlage in Aktien sorgt laut dem vzbv dafür, dass Verbraucher von der Wertschöpfung der Unternehmen in Deutschland, Europa und der Welt profitieren. Nach Ende des Erwerbslebens sieht die Extrarente100 einen Entnahmeplan vor, bei dem die Beiträge weiter am Kapitalmarkt investiert bleiben. So werde auch die Auszahlungsphase genutzt, um an der langfristigen Entwicklung der Wirtschaft zu partizipieren.

Kalkulation der Auszahlungen bis 100 Jahre

Die monatlichen Auszahlungen sollen laufend so kalkuliert werden, dass die Beiträge bis zu einem Lebensalter von 100 Jahren reichen. Dafür können sie in der Höhe schwanken. Verbraucher, die älter werden als 100 Jahre, erhalten anschließend eine feste lebenslange Rente. Wer von vorne herein eine feste lebenslange Rente wünscht, kann diese alternativ zum Entnahmeplan der Extrarente100 wählen.

Vergabe an private Fondsmanager

Für die Umsetzung der Kapitalanlage beauftragt der öffentlich-rechtliche Träger im Rentenmodell des vzbv private Fondsmanager. Konkret soll die Extrarente über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert werden. „So sinken die Kosten für die Verwaltung massiv, Kosten für den Vertrieb entfallen ganz. Diese sollen über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden“, meint Müller. Die Anteile an den Investmentfonds sollen zudem im privaten Besitz der Verbraucher liegen und auf individuellen Beitragskonten verbucht werden, sodass sie dem verfassungsrechtlichem Eigentumsschutz unterliegen. (mh)