AssCompact suche
Home
Finanzen
7. März 2016
„Gute Finanzierungsberater sind sehr wichtig“

„Gute Finanzierungsberater sind sehr wichtig“

Die KfW verfügt mittlerweile über eine breite Palette an Fördermöglichkeiten. Ein fähiger Finanzierungsberater ist daher gefragter denn je. Zum 01.04.2016 gibt es nun weitreichende Änderungen, vor allem beim Programm Energieeffizient Bauen. Grundsätzlich versprechen die Neuerungen viele Verbesserungen für potenzielle Bauherren. Trotzdem lohnt es sich nicht immer, den Antrag auf Förderung erst nach dem 01.04.2016 einzureichen. Interview mit Manuela Mohr, Referentin Vertrieb der KfW Bankengruppe

Frau Mohr, die KfW-Förderung ist mittlerweile ein wichtiger Faktor, gerade bei Baufinanzierungen. Welche Programme der KfW sind für Finanzberater besonders wichtig?

Das sind im wohnwirtschaftlichen Bereich sicherlich zum einen die Programme Energieeffizient Bauen für den Neubau und Energieeffizient Sanieren für Bestandsimmobilien. Hinzu kommt der Klassiker, das Wohneigentumsprogramm, das für Neu- und Altbauten anwendbar ist und mit den beiden anderen genannten Programmen kombiniert werden kann. Mit dem Bestandsimmobilienprogramm kombinierbar ist auch das Programm Altersgerecht Umbauen, mit dem barrierefreies Wohnen gefördert wird. Zur Produktfamilie zählt zudem der Ergänzungskredit.

Wie wichtig ist für Hausherren ein professioneller und guter Finanzierungsberater angesichts dieser breiten Palette an Fördermöglichkeiten?

Gute Finanzierungsberater, wie auch gute Sachverständige, sind sehr wichtig. Der Berater sollte sich natürlich vor allem in seinem Metier auskennen. Aber um KfW-Mittel zu beantragen, muss er sich mittlerweile auch gut mit den einzelnen Produkten auskennen. So besteht neben den bereits genannten Möglichkeiten der wohnwirtschaftlichen Förderung zum Beispiel auch die Möglichkeit eines Baubegleitungszuschusses. Er kann für das Programm Energieeffizient Sanieren beantragt werden und ermöglicht nach Abschluss der Maßnahmen einen Zuschuss von 50% bei maximal 8.000 Euro Kapitaleinsatz. Ab 01.04. muss der Antrag allerdings vor Vorhabenbeginn gestellt werden.

Ab 01.04. gibt es noch weitere, deutlich einschneidenderen Veränderungen bei den Förderprogrammen der KfW. Welche sind das?

Vor allem kommen große Änderungen beim Programm Energieeffizient Bauen auf die Kunden zu, überwiegend im positiven Sinne. Zum einen erhöht die KfW den Betrag pro Wohneinheit von 50.000 auf 100.000 Euro Darlehens­summe, nachdem dieser Schritt für das Programm Energieeffizient Sanieren bereits im vergangenen Jahr erfolgt war.

Werden zum 01.04.2016 weitere Punkte von Energieeffizient Sanieren auf das Programm Energieeffizient Bauen übertragen?

Ebenfalls von Energieeffizient Sanieren auf Energieeffizient Bauen übertragen wird der Baubegleitungszuschuss. Die Konditionen hierfür stehen allerdings noch nicht endgültig fest. Bei Energie­effizient Sanieren liegt die maximale Bemessungsgrenze jedenfalls bei 8.000 Euro, davon bekommt der Kunde 50% zurück. Das bedeutet bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller als reinen Zuschuss.

Zudem fällt der Standard Effizienzhaus 70 weg. Als neuen innovativen Standard führt die KfW das Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss ein. Darüber hinaus gibt es künftig auch die Möglichkeit einer 20-jährigen Zinsbindung. Das ist gerade angesichts des aktuellen Niedrigzinsniveaus für viele Kunden interessant.

Was bedeutet ein solcher Tilgungszuschuss?

Ein Tilgungszuschuss steht immer im Zusammenhang mit einem Kredit. In diesen wird der Tilgungszuschuss automatisch integriert. Im Grunde handelt es sich dabei um eine außerplanmäßige Tilgung, die von der KfW geleistet wird. Bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro wären das immerhin bis zu 15.000 Euro (nur beim Effizienzhaus 40 Plus sind es 15%), die gutgeschrieben werden. Sicherlich muss der Kunde dafür auch mehr investieren, um die Effizienzhaus­standards zu erreichen.

Inwieweit reagiert die KfW mit den Änderungen auf die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2016)?

Wir reagieren darauf, indem wir das Effizienzhaus 70 nicht mehr fördern. Bei diesem liegen die Kriterien durch die EnEV-Verschärfung zu nah an den Standards des Gesetzgebers. Die KfW strebt aber vor allem an zu fördern, wenn mehr als der gesetzliche Standard erreicht wird. Das erfüllen die bisherigen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 40 sowie der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus.

Gibt es auch beim Programm Energieeffizient Sanieren zum 01.04.2016 neue Regeln?

Im Gegensatz zu Energieeffizient Bauen ändert sich hier von der Fördersystematik nichts. Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz der Bundesregierung gibt es aber ein neues Heizungs- und Lüftungspaket. Dieses umfasst einen Tilgungszuschuss von 12,5% und fördert den Austausch von alten Heizungen und Lüftungsanlagen. Gefördert werden dabei schon Maßnahmen, die ab dem 01.01.2016 begonnen wurden, auch wenn der Antrag erst ab dem 01.04.2016 gestellt werden kann. Das ist ein Novum bei der KfW, da sonst immer der Grundsatz gilt: Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Der Zuschuss für Heizungs- und Lüftungsanlagen kann hingegen auch rückwirkend beantragt werden.

Ist es angesichts der ab dem 01.04. insgesamt verbesserten Förderungen bei Energieeffizient Bauen sinnvoll, mit der Einreichung des Antrags bis zu diesem Datum zu warten?

Das kommt darauf an. Natürlich überwiegen die Vorteile bei den neuen Förderungen. Wenn man aber mit seinem Energieberater mehrere Monate lang am Tüfteln war und sich dazu entschlossen hat, ein 70er-Haus zu bauen, so ist eine Antragstellung hierfür ab 01.04.2016 nicht mehr möglich. Denn dieser Standard wird dann nicht mehr gefördert. In diesem Fall sollte der Antrag auf jeden Fall bis 31.03. gestellt werden, denn es gilt immer das Datum des Antragseingangs bei der KfW – nicht bei der Hausbank.

Könnte man die Pläne nicht einfach den neuen Standards anpassen?

Alles neu zu planen kann sehr aufwendig werden und ist in der Regel zudem mit deutlich höheren Kosten verbunden Einen 55er-Standard bekommt man im Gegensatz zum 70er-Standard zum Beispiel ohne erneuerbare Energien nur sehr schwer hin.

Bereits im vergangenen Jahr hat die KfW neue Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz eingeführt. Was hat sich in diesem Bereich geändert?

Im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen wurden Maßnahmen zum Einbruchschutz bisher nur in Verbindung mit barrierereduzierenden Maßnahmen gefördert. Seit dem 19.11.2015 werden nun auch reine Einbruchschutzinvestitionen bezuschusst. Antragsteller erhalten 10% Zuschuss, maximal 1.500 Euro für förderfähige Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. Eine Kombination mit Barrierereduzierung ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Hier beträgt der Zuschuss bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit, was einer Förderung von 12,5% entspricht.

Dieser Zuschuss – und auch alle anderen genannten KfW-Zuschüsse – ist auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften begrenzt.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 03/2016, Seite 66f.

 
Ein Artikel von
Manuela Mohr