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6. September 2019
AfW zur FinVermV: Erneut verschieben oder auf Taping verzichten

AfW zur FinVermV: Erneut verschieben oder auf Taping verzichten

MiFID II soll 2020 evaluiert werden. In diesem Zuge hat sich die Bundesregierung jüngst bereits gegen ein verpflichtendes Taping ausgesprochen. In der FinVermV, die bald verabschiedet werden soll, ist dieses jedoch erhalten. Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW stößt das auf Unverständnis.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der MiFID II Evaluation Ende August klar gegen das alternativlose Taping ausgesprochen. In einem Positionspapier fordert das Bundesfinanzministerium, dass der Kunde die Aufzeichnung ablehnen können muss. Gleichzeitig befindet sich die FinVermV auf den Weg in den Bundesrat, wo sie inklusive einer Verpflichtung zum Taping am 20.09.2019 verabschiedet werden soll.

Ein Bürokratie- und Datenschutzmonster

„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer eigenen Sichtweise zu folgen und das alternativlose Taping aus dem FinVermV-Entwurf zu streichen oder die Verabschiedung der FinVermV so lange aufzuschieben, bis über diese MiFID-Regelung in Brüssel erneut beraten wurde“, fordert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Taping ist ein Bürokratie- und Datenschutzmonster, was niemand möchte und niemand braucht. Die FinVermV ist nun bereits ein Jahr und neun Monate zu spät dran. Da führt eine erneute Verschiebung bei den Finanzanlagenvermittlern auch zu keinen weiteren Problemen“, begründet Frank Rottenbacher die Aufforderung des AfW.

AfW begrüßt Umdenken der Bundesregierung

Der AfW hat die verpflichtende Aufzeichnung von Telefonaten und Online-Beratungen von Anfang an kritisiert. Er begrüßt daher nun die Position der Bundesregierung, die MiFID an einigen Punkten praxistauglicher zu gestalten. Dadurch würden zahlreiche Probleme entschärft, die mit dem Taping einhergehen, wie etwa Fragen rund um den Datenschutz oder die Problematik, welche Stellen eines Telefonats aufgezeichnet werden müssten. (mh)

Bild: © leonid – stock.adobe.com