AssCompact suche
Home
Assekuranz
1. Mai 2021
AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

Die KlinikRente bietet den Beschäftigten im Gesundheitswesen neben einer bAV auch eine Einkommens­absicherung an. Konsortialführer ist hier die Swiss Life. Zur BU-Versicherung gesellt sich eine Grundfähigkeits­versicherung, die gerade überarbeitet wurde. Neu ist beispielsweise eine Infektionsklausel.

Interview mit Michael Rabes, Geschäftsführer der KlinikRente, und Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life Deutschland
Als die KlinikRente vor Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestartet ist, hieß es, dass die Nachfrage groß ist. Wie sieht das heute aus?

Michael Rabes: Glücklicherweise hat sich der Trend, den wir damals ein Stück weit vorausgesehen haben, mehr als bestätigt. Die Absicherung des Einkommens ist ein wichtiger Eckpfeiler, wenn die persönliche Existenz auch im Fall der Fälle nicht gefährdet sein soll. Einen maßgeblichen Anteil an der guten Entwicklung bei KlinikRente haben die vielen Vermittler, die Tag für Tag die Sensibilität für dieses wichtige Thema in unserer Zielgruppe steigern.

Hubertus Harenberg: Das Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wahren Job­motor entwickelt. Derzeit sind ca. sechs Millionen Menschen dort beschäftigt. Seit dem Jahr 2000 hat die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 1,6 Millionen Menschen zugenommen. Das zeigt deutlich, dass hier ein bedeutender Zukunftsmarkt entstanden ist, in dem der Bedarf nach privater Arbeitskraftabsicherung besonders hoch ist.

In Covid-19-Zeiten erleben die Beschäftigten im Gesundheits­wesen besondere Belastungen. Steigt damit auch die Erkenntnis, wie wichtig Vorsorge ist, und letztlich auch die Bereitschaft, es tatsächlich zu tun?

MR: Ja, das ist eindeutig so. In so einer Phase wird ein vorher eher theoretisches Risiko plötzlich sehr präsent und real spürbar. Man setzt sich mit der Gefahr, womöglich aufgrund einer Erkrankung aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen, und den wirtschaftlichen Folgen intensiver auseinander. Den Beweis liefert nicht zuletzt der größte Zuwachs an Versicherten im Rahmen der Einkommensabsicherung seit Bestehen des entsprechenden Konsortiums – inmitten des schwierigen Corona-Jahres.

HH: Diesen Trend können wir bestätigen und hier zeigt sich auch, dass das Versorgungswerk KlinikRente nicht nur eine hohe Bekanntheit unter den Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, sondern auch das Vertrauen der Menschen genießt, wenn es um die private Arbeitskraftabsicherung geht.

Wie grenzt sich denn die Arbeitskraftabsicherung der KlinikRente von den berufsständischen Versorgungswerken ab?

HH: Ein wichtiger Unterschied besteht im Berufsunfähigkeitsgrad. So erhalten Ärzte bei den berufsständischen Versorgungswerken in der Regel nur dann eine Leistung, wenn ein Berufsunfähigkeitsgrad von 100% vorliegt. Zusätzlich muss ausgeschlossen sein, dass der Arzt einer Erwerbstätigkeit nachkommen kann, die mit seinen berufs­spezifischen Tätigkeiten und Fähigkeiten möglich wäre. So erhält zum Beispiel ein Chirurg keine Leistung, wenn er noch als Gutachter arbeiten kann.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung KlinikRente.BU ist das anders. Wenn ein Arzt seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% sechs Monate lang nicht mehr ausüben kann oder vor­­aus­sichtlich sechs Monate außerstande sein wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zusätzlich ist die KlinikRente.BU als modulare Arbeitskraftabsicherung konzipiert. Mit verschiedenen Zusatzbausteinen zum Beispiel für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder bei schwerer Krankheit, ist ein individueller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des einzelnen Interessenten möglich.

Welche Beschäftigten im Gesundheitswesen haben Zugang zu Ihrem Angebot?

MR: Im Grunde haben die schon genannten sechs Millionen Beschäftigten der Branche Gesundheitswesen Zugang zu dem Angebot der KlinikRente in der privaten Einkommensabsicherung. Das wirklich Besondere daran: Entscheidend für den Zugang ist nicht der Beruf bzw. die berufliche Tätigkeit, sondern die Branchenzugehörigkeit. Das ist ein Vorteil, denn so kann beispielsweise der im Krankenhaus angestellte Kantinenkoch genauso sein Einkommen über KlinikRente absichern wie der in einer Reha­klinik beschäftigte Gärtner. Es handelt sich dabei ja eindeutig nicht um Berufe, die dem Gesundheitswesen direkt zugeordnet sind, aber beide sind in der Gesundheitsbranche tätig, und daraus leitet sich der Anspruch ab.

Neben der Berufsunfähigkeits­versicherung bieten Sie auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. Für welche Mitarbeiter ist diese besonders interessant?

MR: Grundsätzlich für jeden! Es handelt sich hier übrigens nicht, wie vielfach vermutet, nur um ein abgespecktes Angebot für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht darstellbar ist. Vielmehr handelt es sich um zwei unterschiedliche Konzepte, die beide ihre Berechtigung haben. Während eine BU auf die berufliche Tätigkeit abzielt, stehen bei einer Grund­fähigkeitsversicherung bestimmte Fähigkeiten im Fokus. Welche Variante nun im Einzelfall geeigneter sein mag, hängt von individuellen Faktoren wie Vorerkrankungen, Berufsbild, vorhandenem Budget und nicht zuletzt vom Verständnis der jeweiligen Leistungsdefinitionen ab. Gerade Personen, bei deren Tätigkeit es in besonderem Maße auf bestimmte Fähigkeiten ankommt, fühlen sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung erfahrungsgemäß besser abgesichert.

Für den Vitalschutz haben Sie Neuerungen angekündigt. Worum geht es vor allem?

HH: Neu ist, dass neben den bisher bekannten Leistungsauslösern vier weitere Grundfähigkeiten abgesichert werden: das Schieben und Ziehen, die Benutzung einer Tastatur, die Nutzung eines Smartphones/Tablets und das Fahrradfahren. Die Grundfähigkeit Autofahren wurde zudem um das Ein- und Aussteigen erweitert und erfasst damit jetzt insbesondere auch Beifahrer. Insgesamt sind damit bis zu 26 Grundfähigkeiten in den drei Tarifmodellen M, L und XL versicherbar. Ein weiteres neues Leistungselement – mit besonderer Bedeutung im Gesundheitswesen – ist die Infektionsklausel.

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind täglich einer Vielzahl von ansteckenden Krankheiten und Infektionen ausgesetzt. Eine Infektion, die für mindestens sechs Monate zu einem vollständigen beruflichen Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG geführt hat oder voraussichtlich für sechs Monate verfügt wird, gilt als Leistungsauslöser. Dieses berufliche Tätigkeitsverbot wird von der zustän­digen Behörde oder einem staatlich anerkannten Hygieniker durch einen Hygieneplan festgestellt.

Nennen Sie uns doch in aller Kürze mal ein Fallbeispiel.

HH: Eine junge Krankenschwester hat sich mit Hepatitis-B angesteckt. Da sich diese schleichend entwickelt, werden die Symptome in der Regel in den ersten Monaten nicht wahrgenommen. So verändert sich die Infektion über die Monate zu einer chronischen Ausprägung. In dem nicht diagnostizierten Zeitraum arbeitete sie weiterhin als Krankenschwester und steckte somit unbewusst Patienten an. Nach der Diagnose wurde die Erkrankung bei der zuständigen Behörde gemeldet. Diese erteilte aufgrund des Infektionsschutzgesetztes (§31 IfSG) ein vollständiges Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten, da aufgrund der chronischen Ausprägung weiterhin von einer Ansteckungsgefahr im beruf­lichen Umfeld ausgegangen wird. Hier würde die vereinbarte Grund­fähigkeitsrente geleistet werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Swiss Life und KlinikRente besteht schon einige Jahre. Was müssen denn Vermittler über die Strukturen wissen?

MR: Wer KlinikRente vermitteln möchte, kann dies grundsätzlich über jeden der Konsortialpartner tun. Die betreuenden Kolleginnen und Kollegen von Swiss Life, Allianz und R+V verfügen über eine besondere Expertise, wenn es um KlinikRente geht. Man ist als Vermittler in besten Händen.

HH: Wichtig aus Sicht der Vermittler ist in erster Linie der Konsortialgedanke. Es handelt sich eben nicht um den einen Versicherer, sondern um drei große Versicherungsunternehmen im Markt mit Swiss Life als Konsortialführerin. Sicherheit, Erfahrung und Know-how aller drei Partner spiegeln sich in den Produkten von KlinikRente wider und kommen sowohl den Vermittlern als auch deren Kunden zugute. Diese Kompetenz wird durch die Branchenkompetenz des Versorgungswerkes Klinik­Rente ergänzt, das quasi als Quality Gate für ein exzellentes und auf die Branche zugeschnittenes Vorsorgeangebot steht.

Der Wettbewerb in der BU-Sparte und nun immer mehr auch in der Grundfähigkeitsversicherung ist intensiv. Denken Makler denn direkt an die KlinikRente?

MR: Was die Bekanntheit der Marke KlinikRente und deren Möglichkeiten angeht, haben wir sicherlich Nachholbedarf. In der Vergangenheit lag der Fokus zudem recht stark auf der betrieblichen Altersversorgung. Daher kennt man KlinikRente meist eher aus dem Firmengeschäft. Seit wir im letzten Jahr unsere Bemühungen in der Außenwahrnehmung der KlinikRente Einkommensabsicherung deutlich gesteigert und mit Kunden- und Vermittler­videos tolle Werkzeuge für die Praxis geliefert haben, spüren wir eine deutliche Zunahme der Interaktion aus dem Vermittlermarkt. Das ist für uns Ansporn genug, diesen Weg zu intensivieren und Vermittlern Tipps, Tricks und Tools an die Hand zu geben, die ihnen die erfolgreiche Zusammenarbeit mit KlinikRente so einfach wie möglich machen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 24 f., und in unserem ePaper.

Bild: Bild: © oatawat – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Michael Rabes
Hubertus Harenberg