Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung wurde mit Wirkung zum 01.01.2025 von 0,25% auf 1% erhöht. Es handelte sich um die erste Anhebung seit vielen Jahren. Die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV) spricht sich nun dafür aus, den Höchstrechnungszins von 1% auch 2027 beizubehalten. Es handelt sich um eine Empfehlung für eine gesetzliche Obergrenze. In der Regel folgt das für die Festlegung zuständige Bundesministerium für Finanzen den DAV-Empfehlungen. Die Lebensversicherer und die verantwortlichen Aktuare legen innerhalb dieses Rahmens eigenständig fest, welchen Garantiezins sie Kunden anbieten.
„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, erklärt Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV). Geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa würden dazu führen, dass die Kapitalmärkte aktuell und auch künftig stärker schwanken.
Modellrechnungen bestätigen stabilen Höchstrechnungszins
Aktuelle Modellrechnungen der Aktuare bestätigen einen stabilen Höchstrechnungszins, wie es von der DAV weiter heißt. Für ein repräsentatives Anlageportfolio würden sich künftig erzielbare Durchschnittsrenditen ergeben, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0% liegen. Wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen würden die Ergebnisse im Bereich des Vorjahres liegen, wie es von den Aktuaren weiter heißt.
Zur Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mittels eines stochastischen Modells gewichtet. Zur Abschwächung kurzfristiger Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40% angewendet“, erläutert Adelhardt. Diesen Abschlag hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung von Solvency II gefordert. Die Vorgabe gilt zwar nicht mehr, die Aktuare nutzen den Sicherheitsabschlag aber weiterhin in ihren Analysen. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde außerdem beschlossen, dass der Abschlag auch in Niedrigzinsphasen immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
GDV unterstützt Empfehlung der ‚Aktuare
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung. „Das schafft langfristige Stabilität und Verlässlichkeit für Kundinnen und Kunden und passt zur aktuellen Marktlage“, unterstreicht Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. (tik)
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