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31. Oktober 2019
Allianz mit Neuerungen in der bAV

Allianz mit Neuerungen in der bAV

Die „Körperschutzpolice“ der Allianz, eine Grundfähigkeitsversicherung für Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, gibt es nun auch im Rahmen der bAV. Außerdem ist es bei der Allianz in der bAV nun möglich, die BU-Beiträge bis zu sechs Monate auszusetzen.

Die Allianz Lebensversicherung bietet ihre Grundfähigkeitsversicherung „Körperschutzpolice“ nun auch im Rahmen der bAV an. Die Police bietet insbesondere Menschen, die im Beruf überwiegend körperlich tätig sind, einen Schutz mit attraktiven Absicherungshöhen. Damit steht in der bAV nun diese zusätzliche Möglichkeit der Einkommensvorsorge zur Verfügung. Basis der Neuerung ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 19.02.2019. Danach sind Grundfähigkeitsversicherungen jetzt auch steuerlich als bAV anerkannt. Die Körperschutzpolice der Allianz ist im Privatgeschäft seit dem Jahr 2011 im Angebot.

BU-Beiträge können ausgesetzt werden

Außerdem hat die Allianz in der bAV eine Regelung eingeführt für den Fall, dass bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung entfällt: Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung können bis zu sechs Monate ausgesetzt und müssen nicht nachgezahlt werden. Versicherte können diese Option mehrfach nutzen, an den versicherten Leistungen ändert sich nichts. Die Möglichkeit besteht für Tarife in der bAV, der MetallRente, KlinikRente und dem Presseversorgungswerk. (ad)

Bild: © zabanski – stock.adobe.com