Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) stellt ihr Zahnzusatz-Portfolio neu auf. Ab sofort sind drei Komplettpakete im Angebot, die mit und ohne Alterungsrückstellungen erhältlich sind: MeinZahnschutz 75, 90 und 100. Sie ersetzen die bisherige Tarifwelt. „Wir haben unsere neuen Tarife so konzipiert, dass sie nicht nur einfacher sind, sondern auch besonders viel Schutz und attraktive Leistungen zu sehr günstigen Beiträgen bieten“ erläutert Nina Klingspor, Vorstandsvorsitzende der APKV.
Professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
Bei jedem der neuen MeinZahnschutz-Tarife werden die Kosten für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe vom Versicherer vollständig bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen. Deckelungen der früheren Tarife der APKV gibt es nicht mehr. Somit können Kunden zum Beispiel zweimal im Jahr eine Zahnreinigung in Anspruch nehmen.
Zahn-Bleaching in allen Tarifen enthalten
Zahnbehandlungen erstattet die APKV ebenfalls zu 100% ohne Deckelungen – einschließlich der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bedeutet, dass Versicherte in der Regel nichts mehr hinzuzahlen müssen. Kommen bei der Behandlung Akupunktur, Lachgas, Hypnose oder andere Betäubungen zum Einsatz, um Patienten Angst und Schmerzen zu nehmen, kommt die APKV für die Kosten auf. In allen neuen Tarifen ist Zahn-Bleaching enthalten. Versicherte erhalten hierfür alle zwei Jahre bis zu 150 Euro.
APKV bietet Innovationsgarantie
Die neuen Tarife enthalten außerdem eine Innovationsgarantie, die gewährleistet, dass neue, medizinisch anerkannte Behandlungsmethoden automatisch abgedeckt sind.
Pakete mit unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten
Unterschiedlich ausgestaltet sind die neuen Tarife bei Zahnersatz wie Kronen, Implantate und Inlays sowie Aufbiss-Schienen. Hier hat der Kunde je nach Paket die Wahl zwischen einer 75-, 90- und 100%-igen Kostenübernahme (inklusive Leistungen der GKV). Die Quoten gelten dann auch für die Kieferorthopädie. Der Maximalumfang bei der Kieferorthopädie liegt bei bis zu 3.000 Euro.
Der Versicherungsschutz greift ohne Wartezeiten ab dem ersten Tag. Die Erstattungsobergrenzen entfallen bei allen Tarifen nach drei Jahren, wobei das erste Jahr als Rumpfjahr gezählt wird. Unabhängig davon, wann der Abschluss erfolgt ist, gilt der Kunde am Jahresende bereits als ein Jahr lang versichert.
Tarife auch für Heilfürsorgeberechtigte abschließbar
Ohne Sondervereinbarung können auch Heilfürsorgeberechtigte die MeinZahnschutz-Tarife wie jeder GKV-Versicherte abschließen und die gleichen Leistungen erhalten. (tk)
Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com
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