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13. Februar 2026
Altersvorsorge: Bundesregierung will Kostendeckel prüfen
Altersvorsorge: Bundesregierung will Kostendeckel prüfen

Altersvorsorge: Bundesregierung will Kostendeckel prüfen

Die Reform der privaten Altersvorsorge nimmt Fahrt auf. Die Bundesregierung hat auf die Forderungen des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf reagiert. Dabei hat sie unter anderem zugestimmt zu prüfen, ob die Absenkung des Kostendeckels für die Effektivkosten bei Standarddepots möglich ist.

Die Reform der privaten Altersvorsorge nimmt Fahrt auf. Nachdem der Referentenentwurf noch kurz vor Weihnachten 2025 vom Kabinett verabschiedet wurde, soll Ende diesen Monats die erste Lesung im Bundestag erfolgen. Kürzlich hatte zudem der Bundesrat sich in einer Stellungnahme zu dem Vorschlag geäußert und einige Verbesserungsvorschläge gemacht.

Kostendeckel und förderfähiger Personenkreises sollen geprüft werden

Darin hatten die Länder moniert, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche Renditeminderung um bis zu 1,5% jährlich bei den geplanten Standardprodukten erlaubt, deutlich zu hoch ist. Eine derart hoch angesetzte Kostengrenze laufe dem Ziel eines transparenten und verbraucherfreundlichen Standardprodukts zuwider, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrats. Über eine lange Laufzeit könne bei so hohen Kosten die Rendite empfindlich geschmälert werden. Die Bundesregierung hat nun in einer Gegenäußerung zugestimmt, den Vorschlag des Bundesrats, die Deckelung deutlich abzusenken und sie an der internationalen Best Practice auszurichten, zu prüfen. Weitere Angaben zu der Prüfung werden im Dokument nicht gemacht.

Auch die Forderung des Bundesrates, den Kreis der (unmittelbar) förderfähigen Personen auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten, will die Bundesregierung prüfen. Nähere Angaben gibt es auch zu diesem Punkt nicht.

Regierung lehnt staatlich organisiertes Standardprodukt ab

Die Forderung des Bundesrates nach einem „echten“ staatlich definierten, aber privatwirtschaftlich geführten Standardprodukt lehnt die Bundesregierung jedoch ab. Laut den Ländern lasse der Gesetzentwurf eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten für das Standardprodukt zu und verhindere so echte Vergleichbarkeit. Das sieht die Bundesregierung anders. „Die Standarddepots sind einfach aufgebaut und im hohen Maße normiert“, heißt es in der Gegenäußerung. „Anhand der Kennzahl ‚Effektivkosten‘ können Altersvorsorgende Standarddepots gut vergleichen und günstige Angebote auswählen.“

Nach der Erstlesung im Bundestag soll die Vorlage an den Finanzausschluss überwiesen werden, der die Federführung bei der weiteren Beratung übernehmen wird. In Kraft treten soll die Reform dann zum 01.01.2027.

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