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24. Februar 2021
ARAG erweitert Leistungen im Rechtsschutz

ARAG erweitert Leistungen im Rechtsschutz

Die ARAG hat ihre Rechtsschutztarife ausgebaut. So sind Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen nun auch im Komforttarif mitversichert. Zudem halten Komfort- und Premiumvariante einen Anti-Stalking-Rechtsschutz bereit.

Jeder Mensch soll die Chance haben, sein Recht durchzusetzen – unabhängig von seiner finanziellen Situation. Um Kunden besonders in schwierigen Zeiten bestmöglich unterstützen zu können, hat das familiengeführte Unternehmen ARAG seinen Rechtsschutz ausgebaut und um zukunftsorientierte Leistungen ergänzt: Der neu entwickelte ARAG Basis-Rechtsschutz sichert die wichtigsten Leistungen jetzt auch außergerichtlich ab. Kommt es zum Versicherungsfall, hat der Kunde ab sofort die Wahl: Entscheidet er sich vorab für einen von der ARAG vorgeschlagenen Lösungsweg, zum Beispiel Mediation, entfällt die Selbstbeteiligung. Nimmt der Kunde dagegen direkt die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch, gilt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Ein fehlerhaftes Produkt oder eine unseriöse Finanzdienstleistung sorgen für Streit? Wer sich der zivilrechtlichen Klage eines Verbraucherverbandes anschließt, kann als Kunde des ARAG PremiumRechtsschutzes auf rechtliche Unterstützung zählen, auch wenn der Schadenfall vor Versicherungsbeginn liegt. Gibt das Gericht der Klage grundsätzlich recht, trägt die ARAG die Kosten für die anschließende Durchsetzung der individuellen Ansprüche. Kunden der Premiumvariante können sich auf Kosten der ARAG einmalig vorsorglich anwaltlich beraten lassen, ohne dass schon ein konkreter Versicherungsfall eingetreten ist. Dabei ist es gleich, um welches Rechtsanliegen es sich handelt und ob dieses auch tatsächlich versichert ist.

Komfortvariante sichert Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen ab

Im optimierten ARAG Rechtsschutz sind Streitigkeiten rund um Erwerb und Verkauf, Verwaltung und Finanzierung von Kapitalanlagen jetzt auch in der Komfortvariante mitversichert; unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder in Fonds gebündelte Aktien und Rentenwerte handelt.

Neu für Rechtsschutz-Kunden der Komfort- und Premiumvariante gilt nun: Wer ständig verfolgt, ausspioniert oder gar belästigt wird, kann nachdem eine Strafanzeige gegen den Stalker erstattet wurde, Unterlassungsansprüche geltend machen (Anti-Stalking-Rechtsschutz).

Auch der Firmen-Vertragsrechtsschutz wurde komplett überarbeitet. In einem vereinfachten Beantragungsprozess kann die Prämie direkt im Beratungsgespräch genannt werden. „Wir haben die Wartezeit halbiert und es gibt eine Variante ohne Selbstbeteiligung“, so Dr. Anne Thomas, Hauptabteilungsleiterin Produktmanagement und Data Analytics.

Neben dem Rechtsschutz wurde zudem auch „ARAG Recht & Heim“ weiterentwickelt, ein Versicherungspaket, das vier Versicherungen mit den besten Leistungen aus Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und optional Wohngebäude bündelt. (ad)

Bild: © Sikov – stock.adobe.com