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17. September 2021
Arbeitskraftabsicherung: Maßgenauer Schutz für körperlich Tätige
Wasserwaage, Zollstock, Hammer und Bauhelm

Arbeitskraftabsicherung: Maßgenauer Schutz für körperlich Tätige

Für Personen, die körperlich oder handwerklich tätig sind, bietet sich zur finanziellen Arbeitskraftabsicherung auch eine Grundfähigkeitsversicherung an. 2011 ist Allianz Leben mit der KörperSchutzPolice gestartet. Zum zehnten Geburtstag wurde das Produkt nun weiterentwickelt.

Ein Beitrag von Mark Wesenberg, Leiter Maklervertrieb Stuttgart bei der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Absicherung der Arbeitskraft zählt zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, egal ob für Schüler, Studierende, Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler oder Selbstständige. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei eine gleichermaßen bewährte wie qualifizierte Lösung. Insbesondere für körperlich oder handwerklich tätige Personen bietet sich als passgenauer Schutz aber auch eine Grundfähigkeitsversicherung an, welche die finanziellen Folgen absichert, wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten beeinträchtigt sind.

Aus diesem Grund hatte Allianz Leben bereits im Jahr 2011 die KörperSchutzPolice (KSP) erfolgreich auf den Markt gebracht. Und die feiert in diesem Jahr den zehnten Geburtstag! Als „Geschenk“ gibt es eine umfangreiche Weiterentwicklung, die vor allem zu mehr Kunden­orientierung und verbessertem Schutz führt.

Große Zielgruppe – großes Potenzial

Ein Blick auf die Zielgruppe für eine Grundfähigkeitsversicherung und damit auch die KörperSchutzPolice zeigt: Sie richtet sich insbesondere an körperlich Tätige, die ihre Arbeitskraft zu bezahlbaren Beiträgen und mit bedarfsgerechten Rentenhöhen absichern wollen. Zahlenmäßig sind das laut einer inter­nen Studie der Allianz allein in Deutschland 4,9 Millionen Personen im Alter zwischen 15 und 35 Jahren. Dieselbe Studie zeigt auch, dass diese Zielgruppe durchaus offen für die An­sprache und Beratung im Bereich Arbeitskraftsicherung ist. So verfügen lediglich 26% der körperlich Tätigen über eine entsprechende Absicherung. Eine Mehrheit gibt aber an, dass genau diese Absicherung sehr wichtig ist. Und fast drei Viertel der Befragten sagen, bei Abschluss eines Versicherungsvertrags eine persönliche Beratung zu bevorzugen.

Das Zielgruppenpotenzial im Bereich Grundfähigkeitsversicherung ist also da, und auch der entsprechende Bedarf besteht – nicht zuletzt deswegen, weil bei Verlust der Arbeitskraft von staatlicher Seite nur begrenzte Hilfe zu erwarten ist. Nicht einmal jeder zweite Antrag erfüllt die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Und die Durchschnittsrente liegt bei lediglich 842/882 Euro im Monat (alte/neue Bundesländer, Zahlen von 2020). Und wenn eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen wurde, ist sie in vielen Fällen zu gering. Was aber macht insbesondere die neue KörperSchutzPolice so attraktiv und welche Neuerungen beinhaltet sie seit Juli 2021?

Verbesserter Grundschutz

Aufbauend auf dem bestehenden Produkt gibt es acht neue und neun verbesserte Grund­fähigkeiten in der neuen KörperSchutzPolice. Dadurch erhöht sich die Attraktivität für viele Berufsbilder. Neue Grundfähigkeiten sind Ziehen oder Schieben, Fingerfertigkeit, Bedienen von Tastatur oder Touchscreen, Fahren eines Motorrades, Nutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und Riechen und Schmecken. Und auch ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Beeinträchtigung aufgrund Demenz mit Schweregrad von mindestens 5 sind als Leistungsauslöser bei der KörperSchutzPolice dazugekommen. Diese Leistungsauslöser sind Bestandteil des Grundschutzes und gelten grundsätzlich immer.

Zusatzschutz durch neue wählbare Leistungsauslöser

Die Entwicklung der neuen KörperSchutzPolice geht noch einen Schritt weiter und bietet drei neue Leistungsauslöser an, die zusätzlich zum Grundschutz nach Wunsch vereinbart werden können. Dazu gehört die temporäre Leistung wegen Krankschreibung, das heißt der „gelbe Schein“ bei Krankschreibung von länger als sechs Monaten reicht als Leistungsauslöser aus. Ein weiterer Trumpf ist die Leistung bei schwerer Depression oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Anzahl der Leistungsfälle wird im Vergleich zur „Diagnose schwere Depression“ dadurch quasi verdoppelt. Allianz ist aktuell der einzige Anbieter am Markt, der in beiden Fällen leistet.

Darüber hinaus wurden optionale Leistungsauslöser ergänzt, die von Personen mit speziellen Berufen zusätzlich gewählt werden können. So kann beispielsweise ein Lkw- oder Busfahrer eine Leistung für den Fall verein­baren, dass er nicht mehr imstande ist, aus gesundheitlichen Gründen einen Lkw/Bus zu führen. Für Berufe, bei denen arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich sind aufgrund hoher Lärmbelastungen (G20 – Lärm) oder Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) und auch des Tragens einer Atemschutzmaske (G26 – Atemschutzgeräte) können Kunden den Fall absichern, dass sie diese entsprechenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen nicht bestehen. Auch in diesem Bereich ist Allianz der einzige Anbieter am Markt, der Absicherungsschutz bei drei verschiedenen G-Untersuchungen anbietet.

Wechselmöglichkeit in die Berufsunfähigkeit

Wer von der KörperSchutzPolice in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) wechseln möchte, kann dies jetzt innerhalb bestimmter Fristen und bei bestimmten Ereignissen, zum Beispiel nach bestandener Meisterprüfung, ohne weitere Gesundheitsprüfung tun. Damit wird den individuellen Lebens- und Karrierewegen und damit dem Schutz der Arbeitskraftsicherung Rechnung getragen.

Die KSP in der bAV

Die KörperSchutzPolice kann übrigens nicht nur von Privatkunden, sondern auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen werden. Aufgrund der recht­lichen Besonderheiten sind nicht alle Leistungsauslöser erlaubt, aber „Psyche“ und „spezielle Berufe“ sind möglich. Die KörperSchutzPolice bietet sich insbesondere für Unternehmen an, in denen vor allem körperlich gearbeitet wird – also Handwerksbetriebe, Werkstätten oder auch Pflegedienste.

Es können aber auch Gruppenverträge mit beiden Lösungen aufgesetzt werden, also sowohl mit einer BU-Versicherung als auch mit der neuen KörperSchutzPolice. Für die Einrichtung einer KSP als Direktversicherung gelten übrigens die gleichen schlanken Voraussetzungen wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV über Allianz Leben, also zum Beispiel vereinfachtes Aufnahmeverfahren mit Eigen-DO bzw. Arbeitgeber-DO oder sogar in bestimmten Fällen listenmäßige Anmeldung ohne Risikoprüfung.

Weiterbildung rund um Arbeitskraftabsicherung beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Allianz als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © v.poth – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Allianz

 
Ein Artikel von
Mark Wesenberg