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21. Mai 2021
Auszahlungen an P&R-Gläubiger angelaufen

Auszahlungen an P&R-Gläubiger angelaufen

Im Rahmen der Insolvenz der vier deutschen Containerverwaltungsgesellschaften von P&R sind die ersten Auszahlungen an die Gläubiger angelaufen. Das teilte der Insolvenzverwalter nun mit. Die nächste Zahlung ist zudem für Mitte 2022 geplant.

In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften werden ab sofort die ersten Zahlungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger geleistet, deren Forderungen festgestellt sind. Das geht aus einer Meldung des Insolvenzverwalters Dr. jur. Michael Jaffé hervor. Die erste Abschlagsverteilung hat demnach ein Gesamtvolumen von über 200 Mio. Euro.

Automatische Information der Gläubiger

Die Gläubiger werden dabei vom Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen direkt schriftlich über die Auszahlung und deren Höhe bezogen auf ihre individuell festgestellte Forderung informiert. Abschlagsverteilungen dieser Größenordnung mit insgesamt über 74.000 Einzelzahlungen sind dem Insolvenzverwalter zufolge sehr aufwendig. Es sei erfreulich, dass bereits weniger als drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren schon die ersten Abschlagsverteilungen vorgenommen werden. Zudem könne die nächste Zahlung aller Voraussicht nach dann bis Mitte 2022 geleistet werden.

Aufwendige vorzeitige Ausschüttung

In der Regel kann in einem Insolvenzverfahren eine Ausschüttung an die Gläubiger erst stattfinden, wenn die gesamte Masse verwertet ist. Nur ausnahmsweise erlaubt die Insolvenzordnung unter bestimmten engen Voraussetzungen eine vorzeitige Ausschüttung eines Teilbetrags an die Gläubiger. Im Fall P&R mussten dafür zunächst die Verwertung der vorhandenen Container stabilisiert und die Erlöse für die Gläubiger gesichert werden. Darüber hinaus musste eine rechtssichere Regelung für die Erlösverteilung gefunden werden, die zu einer Gleichbehandlung der Gläubiger führt. Zudem mussten Daten und Adressen der Gläubiger abgeglichen bzw. aktualisiert werden.

Teilweise fehlen noch die Daten

In einigen Fällen steht noch die Rücksendung etwa von Bestätigungen der Bankverbindung aus. „Wir wollen natürlich möglichst alle Forderungen von Gläubigern bei den Abschlagsverteilungen berücksichtigen und bitten deshalb in den noch offenen Fällen um eine schnelle Übermittlung der notwendigen Daten, damit wir auch diese zügig abschließen können. Auch ein Abschluss des vorgeschlagenen Vergleichs, der zu einer raschen und unkomplizierten Forderungsfeststellung führt, ist weiterhin möglich“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé. Der Zahllauf für die Abschlagsverteilung soll auch in den noch offenen Fällen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. (mh)

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