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28. Oktober 2019
AXA erweitert Cyberversicherung für Firmen

AXA erweitert Cyberversicherung für Firmen

Mit „ByteProtect 5.0“ hat die AXA ihr Portfolio zur Absicherung von Cyber- und IT-Risiken für Unternehmen weiterentwickelt. Die überarbeitete Version bietet unter anderem eine Ausweitung der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Mit „ByteProtect 5.0“ hat die AXA Deutschland ihren Cyberversicherungsschutz für Unternehmen erweitert. Die überarbeitete Version zur Absicherung von Cyber- und IT-Risiken bietet Firmenkunden unter anderem eine Ausweitung der Betriebsunterbrechungsversicherung. Hierbei sind auch Rückwirkungsschäden und Ausfälle wegen technischer Störungen mitversichert. Darüber hinaus entfällt künftig die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, falls sich der Schaden innerhalb von 48 Stunden beheben lässt. Das Angebot wendet sich dabei an kleine und mittelständische Unternehmen.

„Die neue Version unseres modularen Produkts bietet Unternehmen deutliche Erweiterungen und Innovationen für die Versicherung von IT- und Cyber-Risiken. Für kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro Umsatz bieten wir mit ByteProtect Kompakt nun eine attraktive Preisstaffelung mit umfassendem Deckungsumfang“, erklärt Dirk Kalinowski, Produktmanager für Cyberversicherungen bei AXA.

Modulare Absicherung für Firmen

Mit ByteProtect 5.0 bietet AXA ihren Kunden die Möglichkeit, das Unternehmen individuell abzusichern. Abhängig vom tatsächlichen Bedarf lassen sich einzelne Bausteine hinzuwählen oder ausschließen. Zu den Modulen zählen die Betriebsunterbrechung (z. B. durch einen Hackerangriff, eingeschleuste Schadsoftware oder einen DoS-Angriff), die Übernahme von Sachverständigen- und Beratungskosten (beispielsweise bei Wirtschaftsspionage, Manipulation oder Datenschutzverletzungen) oder Wiederherstellungskosten. Weitere Bausteine sind Reputations- und Krisenmanagement (z. B. bei Erpressungsversuchen oder Identitätsdiebstahl), Datenschutzverletzungen (beispielsweise bei unberechtigtem Zugang Dritter oder Diebstahl von Datenträgern), Internetbetrug (beispielsweise bei Manipulation von Websites oder unberechtigter Nutzung der EDV-Anlage) sowie eine Cyberhaftpflicht (z. B. bei Vermögensschäden Dritter inklusive immaterieller Schäden.

Eine erste Bedarfsermittlung ist online über den „AXA Risiko-Check IT“ möglich. (tk)

Bild: © Sikov – stock.adobe.com