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22. April 2021
BaFin: „Für Entwarnung ist es zu früh“

BaFin: „Für Entwarnung ist es zu früh“

Die Versicherungswirtschaft zeigt Widerstandskraft in der Corona-Pandemie. Für Entwarnung sei es aber noch zu früh, so Versicherungsaufseher Dr. Frank Grund. Zudem ist da noch das Niedrigzinsumfeld. Und der Provisionsdeckel in der Lebensversicherung ist nicht vom Tisch.

Das vergangene Jahr war ein schwieriges Jahr, auch für die Versicherungsbranche, sagte BaFin-Exekutivdirekter Dr. Frank Grund am Mittwoch bei der digitalen Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht. Es gebe aber auch einige positive Signale – etwa die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Zudem habe sich auch der Geschäftsverlauf der Versicherer zum Ende des Jahres hin weitestgehend normalisiert.

30 Pensionskassen mit Unterstützung

Entwarnung will Grund aber nicht geben. Noch sei nicht klar, wie schnell sich die Realwirtschaft erholen werde. Zudem habe Corona die größte Herausforderung für Pensionskassen und Lebensversicherer verfestigt: das Niedrigzinsumfeld. So haben im abgelaufenen Jahr rund 30 Pensionskassen finanzielle Unterstützung von ihren Trägerunternehmen oder Aktionären erhalten. Auf Nachfrage betonte Grund aber auch, dass Pensionskassen trotz dieser Entwicklung grundsätzlich ihre Berechtigung hätten, eine Abkehr von dem Geschäftsmodell stehe deshalb nicht grundsätzlich zur Disposition.

Die Lebensversicherer wiederum haben bereits mit kapitalschonenderen Produkten auf die Niedrigzinsen reagiert. Den Bestand verändert das aber nur nach und nach. Nach Ansicht von Finanzstaatssekretär Dr. Jörg Kukies, der bei der Konferenz zu Gast war, müsse der Umbau der Geschäftsmodelle weiter voranschreiten. Er hob hervor, dass das Aufsichtsregime Solvency II und auch die BaFin dazu beigetragen hätten, dass die Versicherungsbranche in der Pandemie eine eher stabilisierende Rolle einnehmen konnte.

Solvency II und der Blick voraus

Außer Frage stehe, dass die Versicherten ihre Leistungen erhalten müssten. Die ZZR trage hier maßgeblich zur Absicherung der Verpflichtung bei, so Kukies. Auch Grund machte deutlich, dass die eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden könnten, Protector sei deshalb nicht das Thema. Auf Grundlage von Solvency II blicke man aber in die Zukunft – und da gehe es darum, ob ein Versicherer weiterhin Neugeschäft betreiben könne. Die Aufsicht müsse sich heute ein Urteil bilden, ob die Unternehmen im Jahr 2032 ohne Übergangsmaßnahmen die Solvenzvorgaben erfüllen könnten. Deshalb suche man den intensiven Dialog mit den Gesellschaften.

Solvency II ist eines der herausragenden Themen, mit denen sich die Versicherungsaufsicht beschäftigen muss. Aktuell läuft das Solvency-II-Review, das zu erhöhten Kapitalanforderungen führen könnte. Die BaFin hofft hier noch auf Nachjustierungen.

Vergütung weiterhin auf dem Prüfstand

Das Aufsichtsregime Solvency II war dann auch ein Schwerpunktthema der Jahreskonferenz. Aber dort, wo es um die Lebensversicherer geht, ist die Diskussion um den Provisionsdeckel nicht weit. Und Finanzstaatssekretär Kukies wird nicht müde zu erklären, dass der Provisionsdeckel auf die Lebensversicherung zwar zurückgestellt wurde, aber nicht vom Tisch sei. 2018 wurde das LVRG evaluiert und man habe festgestellt, dass die Provisionen nicht ausreichend gesenkt wurden. Die Vergütung werde manchmal über die Bedeutung der privaten Altersvorsorge als Ganzes gestellt – das sei ärgerlich, so Kukies. (bh)

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