Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Mai 2014 für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG, Frankfurt am Main, unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt. Die Gesellschaft hatte sich von Anlegern, die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen und hierauf Zahlungen erbracht hatten, deren Rechte aus den Versicherungsverträgen abtreten lassen, um die Versicherungsverträge zu kündigen und die Rückkaufswerte einzuziehen. Im Gegenzug hatte sie den Anlegern versprochen, zu späteren Zeitpunkten Geldzahlungen zu leisten.
Fehlende Erlaubnis
Die mit den Anlegern geschlossenen Verträge waren als „Kaufverträge“ bezeichnet. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den gekündigten Lebensversicherungsverträgen hat die S & K Sachwert AG das Einlagengeschäft betrieben, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen. Die BaFin hatte der Gesellschaft gegenüber mit Bescheid vom 20. Januar 2014 die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet. Als Abwickler hat die BaFin aus Frankfurt bestellt. Der Abwickler ist befugt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S & K Sachwert AG zu beantragen, wenn er die Voraussetzungen hierfür feststellt. Die BaFin-Verfügung ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. (mh)
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