Ein Fusionsprozess im Versicherungsmarkt ist durch zahlreiche regulatorische Hürden geprägt. Nachdem die Mitgliederversammlungen beider Unternehmen und das Bundeskartell bereits zugestimmt hatten, ist nun ein weiterer Schritt in der Zusammenführung der SDK-Gruppe und der Stuttgarter Lebensversicherung getan: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 15.08.2025 die Verschmelzung der Süddeutsche Lebensversicherung a.G. als übertragende Gesellschaft und der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als übernehmende Gesellschaft genehmigt.
Der Zusammenschluss wurde erstmals im Oktober 2024 bekannt und wird in der Branche aufmerksam verfolgt. Schließlich ist er in jüngster Zeit nicht der erste – und auch nicht der letzte – seiner Art. Versicherer setzen zunehmend auf Kooperationen und Zusammenschlüsse, um ihre Position am Markt und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Gründung eines Gleichordnungskonzerns wurde bereits im Juli beschlossen und auf den Weg gebracht. Zudem hatte auch das Bundeskartellamt der Fusion bereits zugestimmt. Nun gilt es aus den beiden Unternehmen eine Einheit zu bilden und eine gemeinsame Kultur nicht zuletzt auch im Vertrieb und in der Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern zu entwickeln. (bh)
Lesen Sie auch: NÜRNBERGER: Das sind die Hintergründe des Verkaufs
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können