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13. September 2023
BaFin regelt Nachfolge in der Versicherungsaufsicht
BaFin regelt Nachfolge in der Versicherungsaufsicht

BaFin regelt Nachfolge in der Versicherungsaufsicht

Dr. Frank Grund verlässt nach acht Jahren die BaFin und verabschiedet sich in den Ruhestand. Jetzt hat die Aufsicht verkündet, wer die Leitung des Geschäftsbereichs Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht ab dem 01.01.2024 übernehmen wird.

Es war schon spekuliert worden, jetzt ist es offiziell: Julia Wiens wird Nachfolgerin von Dr. Frank Grund und übernimmt die Leitung des Geschäftsbereichs Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. Grund geht mit 65 Jahren in den Ruhestand.

Mit der Personalie setzt die BaFin auf eine Expertin aus dem Versicherungsbereich und besetzt die Posten der Exekutivdirektorinnen und -direktoren erstmals paritätisch, so heißt es in einer Mitteilung der Aufsicht.

30 Jahre im Versicherungsbereich

Die studierte Mathematikerin und ausgebildete Aktuarin Julia Wiens begann ihre Karriere 1994 bei der Securitas Gilde in der Lebensversicherung. 2006 wechselte sie zum Deutschen Ring als Abteilungsleiterin für Aktuarielle Analysen Nichtleben. Von 2009 bis heute besetzte sie verschiedene Führungsrollen bei Baloise in Deutschland, z. B. Leiterin Aktuariat Nichtleben und Industriekundenservice sowie Leiterin Risikosteuerung. Zuletzt war sie verantwortlich für die beiden Vorstandsressorts Lebensversicherung und Finanzen/Kapitalanlagen.

Die 53-jährige Wiens wechselt somit von einem beaufsichtigten Unternehmen in die Aufsicht. Dies sei für sie „spannend und herausfordernd zugleich“, wird sie in der Mitteilung der BaFin zitiert. Auch BaFin-Präsident Mark Branson freut sich über die neue Leiterin der Versicherungs- und Pensionsaufsicht und somit zukünftig auch einen starken Fokus in der Aufsicht auf den Verbraucherschutz bei Produkten und deren Vertrieb.

Wiens wird ihre neue Stelle ab dem 01.01.2024 besetzen. In der Zwischenzeit übernimmt Axel Oster, Abteilungsleiter in der Versicherungsaufsicht, die kommissarische Leitung des Geschäftsbereichs. (mki)

Bild: © BaFin