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18. April 2024
BaFin stellt Insolvenzantrag für d.i.i. Investment GmbH

BaFin stellt Insolvenzantrag für d.i.i. Investment GmbH

Anfang April hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenz angemeldet. Nun hat die BaFin für deren Kapitalverwaltungsgesellschaft d.i.i. Investment GmbH einen Insolvenzantrag gestellt und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die KVG verwaltet 16 AIFs, darunter zwei Publikums-AIFs.

Der auf Wohnimmobilien spezialisierte Fondsanbieter d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat vor Kurzem Insolvenz angemeldet (AssCompact berichtete). Nun hat die Finanzaufsicht BaFin für deren Tochtergesellschaft d.i.i. Investment GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Anders als die Muttergesellschaft (die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG) untersteht die d.i.i. Investment, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Erlaubnis zur Verwaltung von Fonds, der Aufsicht der BaFin.

d.i.i. Investment GmbH verwaltet aktuell 16 AIFs

Aktuell verwaltet die d.i.i. Investment GmbH 16 Alternative Investmentfonds (AIFs) mit einem Volumen von insgesamt rund 621 Mio. Euro, die schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien investieren. Davon handelt es sich bei zwei Fonds um Publikums-AIF, in die auch Privatanleger investieren können, und 14 Spezial-AIFs, in nur für professionelle und semi-professionelle Anleger geöffnet sind.

Veräußerungs- und Zahlungsverbot

Das Veräußerungs- und Zahlungsverbot sei laut BaFin notwendig, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag der BaFin sei die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Geschäfte für Rechnung der Fonds dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nur mit Einwilligung der Verwahrstelle erfolgen. Die d.i.i. Investment GmbH muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen.

Verbrauchertelefon für betroffene Anleger

Wie es in der Mitteilung der Finanzaufsicht weiter heißt, können sich betroffene Anleger bei Fragen an das Verbrauchertelefon der Bafin wenden (mehr dazu unter bafin.de). (tik)

Bild: © marteck – stock.adobe.com