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14. September 2020
BaFin stoppt „Versicherungsgeschäft“ von CHECK24-Tochter

BaFin stoppt „Versicherungsgeschäft“ von CHECK24-Tochter

Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH muss ihr Versicherungsgeschäft einstellen. Das geht aus einem aktuellen Bescheid der BaFin hervor. Hintergrund ist eine Werbeaktion der CHECK24-Tochter für Ratenkredite.

Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH wollte im Sommer im Rahmen einer zeitlich befristeten Aktion Neukunden für Ratenkredite gewinnen. Im Fall von Arbeitslosigkeit sollten Kunden bis zu sechs Kreditraten gezahlt werden. Damit betreibt das Unternehmen laut BaFin ein Versicherungsgeschäft, für das es allerdings nicht die erforderliche Erlaubnis besitzt.

Erstellung statt Vermittlung einer Versicherung

Die Finanzaufsichtsbehörde interpretiert das Angebot der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH als Erstellung einer Versicherung. Damit handle es sich nicht nur um die reine Vermittlung einer Police. Dementsprechend reiche die vorhandene Erlaubnis gemäß § 34d Gewerbeordnung für das Angebot nicht aus.

Versicherungsvermittlung weiter zulässig

Der BaFin-Bescheid ist rechtskräftig. Wieviele solche Verträge geschlossen wurden, teilt CHECK24 nicht mit. Das Portal verweist zudem darauf, dass sich der Bescheid nur auf eine Tochter des Vergleichsportals beziehe und die Vermittlung von Versicherungen weiter zulässig sei. Bereits abgeschlossene Verträge seien von dem Verbot zudem nicht betroffen. Kunden sollen im Fall des Falles die versprochenen Zahlungen erhalten. (mh)

Bild: © nmann77 – stock.adobe.com