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3. Februar 2023
BaFin veröffentlicht Tätigkeit der eigenen Schlichtungsstelle
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BaFin veröffentlicht Tätigkeit der eigenen Schlichtungsstelle

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Tätigkeitsbericht der hauseigenen Verbraucherschlichtungsstelle veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der Eingaben leicht zurückgegangen. Auf Versicherungs- und Vermittlungsgeschäfte entfallen nur sehr wenige Anträge.

Die Verbraucherschlichtungsstelle bei der BaFin hat auch im Berichtszeitraum 2022 zahlreiche Streitigkeiten geschlichtet, die sich zwischen Verbrauchern und Banken und weiteren Finanzdienstleistern ergeben haben. Im Vergleich zu 2021 ist die Zahl der Eingaben – also von Anträgen und Anfragen – allerdings etwas zurückgegangen, wie die Finanzaufsicht nun mitgeteilt hat. Dennoch sei laut nun veröffentlichtem Tätigkeitsbericht ein langfristiger Aufwärtstrend zu verzeichnen, denn im Vergleich zu den Jahren 2019 und 2020 gab es deutlich mehr Eingaben.

Anträge rund um die Digitalisierung stehen im Vordergrund

Insgesamt gingen bei der Schlichtungsstelle im Jahr 2022 346 Anträge von Verbrauchern ein. Darüber hinaus gingen laut BaFin auch zahlreiche Anfragen ein, die sich beispielsweise auf Zuständigkeiten und Informationen zu Verfahren, Zahlen und Daten bezogen. Bei den Anträgen stand laut Tätigkeitsbericht das Thema Digitalisierung noch stärker als in den Vorjahren im Vordergrund. Besonders häufig ging es darin um FinTechs. Zudem hat sich die Schlichtungsstelle auch 2022 verstärkt mit der Rückforderung von Negativzinsen befasst. Und auch Betrugsfälle sind an die Schlichtungsstelle vermehrt herangetragen worden.

Auf Versicherungs- und Vermittlungsgeschäfte entfallen sehr wenige Anträge

Die Mehrheit der 2022 eingereichten Eingaben betraf Wertpapiergeschäfte (131), Bankgeschäfte (89) und Zahlungsdienstleistungen (63). Versicherungsgeschäfte waren mit 33 Anträgen vergleichsweise wenig von Verbraucherbeschwerden betroffen. Bei Vermittlungsgeschäften zählte die BaFin-Schlichtungsstelle sogar nur drei Beschwerden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer zwischen Antragseingang und endgültigem Abschluss betrug laut Bericht rund 36 Tage. Und unter den insgesamt 351 abschließend bearbeiten Anträgen (davon 53, die bereits 2021 eingegangen waren) gab es 176, für die die Schlichtungsstelle gar nicht zuständig war. Die meisten dieser Vorgänge konnte sie – entsprechend den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) – an die zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen weiterleiten. Bei 35 Konflikten handelte es sich um grenzüberschreitende Streitigkeiten. Mehrheitlich ging es dabei um Probleme zwischen in Deutschland lebenden Verbrauchern und Unternehmen, die außerhalb des Landes ansässig sind. In der Regel muss die BaFin-Schlichtungsstelle diese Anträge an die im jeweiligen Land zuständige Schlichtungsstelle oder an die Online-Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission (sogenannte OS-Plattform) verweisen.

Am Verfahren beteiligten Unternehmen werden Gebühren berechnet

Für Verbraucher ist das Verfahren vor der BaFin-Schlichtungsstelle kostenfrei. Auslagen wie etwa Porto und Rechtsanwaltskosten werden aber nicht erstattet. Auch ist es laut Finanzaufsicht nicht zwingend erforderlich, dass sich der Verbraucher im Schlichtungsverfahren durch einen Dritten, also etwa einen Rechtsanwalt, vertreten lässt. Von den am Verfahren beteiligten Unternehmen erhebt die Verbraucherschlichtungsstelle allerdings grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro. (as)

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