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18. Oktober 2021
bAV: Alte Leipziger setzt auf Unterstützungskasse
Schild, Betriebliche Altersvorsorge

bAV: Alte Leipziger setzt auf Unterstützungskasse

Die Alte Leipziger hat grünes Licht erwirkt für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus Unterstützungskassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage. Für die U-Kassenversorgung setzt die Alte Leipziger auf das neue bAV-Produkt AL_DuoSmart.

Bei der Unterstützungskasse (U-Kasse) handelt es sich um eine der ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Alte Leipziger zählt hier zu den Pionieren und hatte bereits Mitte der 1980-er Jahre kleinen und mittleren Unternehmen solche Versorgungen angeboten. In den vergangenen Jahren stand der Durchführungsweg für viele Vermittler nicht mehr im Fokus. Da die Zuwendungen zu einer Fondspolice bislang als steuerlich nicht abzugsfähig galten, war die Finanzierung der Zusagen an starre Garantien geknüpft. Fondspolicen auszuschließen betrachteten aber viele Marktteilnehmer als nicht mehr zeitgemäß. Wie die Alte Leipziger Lebensversicherung mitteilt, konnte in Gesprächen mit der Finanzverwaltung nun eine Wende erzielt und die Bahn geebnet werden für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus U-Kassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage.

Neue Lösung für U-Kassenversorgung

Bei der Alte Leipziger kommt für die U-Kassenversorgung das neue bAV-Produkt AL_DuoSmart zum Einsatz, bei dem die Beiträge sowohl in einem ertragsorientierten Fondskonzept als auch im Sicherungsvermögen angelegt werden. Mindestens 80% der Beiträge sind garantiert. Bei diesem Garantieniveau bleibe Spielraum für die Kapitalanlage bei besseren Ertragschancen und gleichzeitiger Begrenzung der Risiken.

In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn wird zur Absicherung des erreichten Guthabens der Anteil der klassischen Anlage gesteigert.

Zwar dominiert der Durchführungsweg „Direktversicherung“ im bAV-Markt, doch die Beitragshöhe darin ist begrenzt. In U-Kassen sind die Beiträge dagegen in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sie eignen sich für besonders hohe Dotierungen, die beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer gerne nutzen. (tk)

Bild: © hkama – stock.adobe.com