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13. Oktober 2019
bAV: R+V und Caritas geben Kooperation bekannt

bAV: R+V und Caritas geben Kooperation bekannt

Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG.

In Sachen bAV gehen der Deutsche Caritasverband und die R+V Versicherung ab sofort gemeinsame Wege. Alle neuen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten-Verträge von Mitarbeitern der Caritas-Rechtsträger, die nicht Beteiligte einer kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgungskasse sind, erfolgen rückwirkend zum 01.01.2019 bundesweit über die R+V Lebensversicherung AG. Tarifliche Grundlage der Altersvorsorge ist die neue Versorgungsordnung C, die die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes geschaffen hat.

In einem branchenweiten Ausschreibungsverfahren setzte sich der genossenschaftliche Versicherer mit seinem bAV-Angebot durch, nachdem die Pensionskasse der Caritas VVaG zum Jahresende 2018 das Neugeschäft eingestellt hatte. Die R+V hat bereits langjährige Erfahrung mit großen Branchenversorgungswerken, beispielsweise der MetallRente, dem ChemieVersorgungswerk und der KlinikRente.

Ab sofort übernimmt im Caritasbereich die genossenschaftliche bAV-Beratungsgesellschaft compertis die Dienstgeber-Beratung zum Thema Betriebsrente. Sie ist ein Gemeinschaftsunternehmen der R+V und Union Investment.

Rund 660.000 Beschäftigte

Der Deutsche Caritasverband ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche und einer der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Er vertritt mehr als 24.500 karitative Einrichtungen wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Beratungsstellen und soziale Dienste mit insgesamt rund 660.000 hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihnen bieten die arbeitsvertraglichen Richtlinien (AVR) als Caritas-eigener Tarif eine dienstgeberfinanzierte bAV, die sie durch eine freiwillige arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung ergänzen können. (ad)

Bild: © Monet – stock.adobe.com