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9. Februar 2023
BdV schaltet sich in Diskussion um BaFin-Merkblatt ein
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BdV schaltet sich in Diskussion um BaFin-Merkblatt ein

Das BaFin-Merkblatt zu Lebenversicherungen hat in den letzten Wochen viel Diskussion in der Finanz- und Versicherungsbranche ausgelöst. Nun hat auch der BdV Stellung bezogen. Der Verband lobt viele Aspekte des Dokuments, merkt aber auch an, dass aus Verbrauchersicht noch viele Fragen offenstehen.

Im Herbst 2022 hat die BaFin ein Merkblatt zu „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ zur Diskussion gestellt (AssCompact berichtete). In dem Dokument sind die Leitlinien skizziert, die sicherstellen, dass „kapitalbildende Lebensversicherungen Kundinnen und Kunden einen angemessenen Nutzen bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden“. Die Aufsicht will vor allem die Versicherer prüfen, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler und insbesondere Zahlungen hoher Abschlussprovisionen in den oberen 25% der Branchenwerte liegen.

Viele der Vermittlerverbände haben bereits ihre Stellungnahmen abgegeben. Nun hat sich auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in die Diskussion eingebracht und seine Stellungnahme veröffentlicht. Der Verbraucherschutzverein hat deutlich mehr Lob zu vermelden als andere Branchenvertreter. Doch moniert der BdV auch, dass aus Verbrauchersicht noch viele Fragen offen sind.

BdV: Regelungen für Bewertung des Kundennutzens vielversprechend

Das BaFin-Dokument enthalte „präzisierte Regelungen zur Verhaltensaufsicht beruhend auf der EU-Vertriebsrichtlinie IDD“, so der BdV. Besonders die folgenden Regelungen für die Bewertung des „Kundennutzens“ sieht der BdV als „vielversprechend“ an:

  • notwendige Bestimmung des Zielmarktes in „ausreichender Detailtiefe“ für den Vertrieb
  • Entwicklung der Stornoquote,
  • Überprüfung der Frontlastigkeit der Abschlussprovisionen und ihre Auswirkung auf die Renditeentwicklung insbesondere bei vorzeitiger Vertragsbeendigung,
  • Einschluss der Entwicklung der Inflation bei Bewertung des „realen Anlageerfolges“,
  • Nachweis von erhöhtem Kundennutzen bei unterschiedlichen Vergütungen desselben LV-Produktes einschließlich möglicher verstärkter Interessenkonflikte im Vertrieb sowie
  • Offenlegung von Rückvergütungen an Vertriebe bei Fondspolicen.
Kritik an offenen Fragen in Hinsicht auf Verbraucher

Doch der Verband kritisierte auch, dass der Entwurf aus Verbrauchersicht noch nicht weit genug ginge. So erschiene z. B. die berücksichtigte Inflationsrate von 2% jährlich als längerfristig viel zu niedrig, so der BdV. Auch vermisst der Verband die Erwähnung von Koppelpunkten, z. B. Zusatzversicherungen wie gegen Berufsunfähigkeit. Zudem empfindet der BdV die Verwendung der Kennziffer der Effektivkosten für Renditeprognosen als „irreführend“, solange die zugrunde liegenden Renditeannahmen nicht offengelegt werden.

Konkrete Umsetzung der Aufsichtsabsicht unklar

Auch rügte der BdV, dass das Merkblatt keine konkreten Antworten gebe, wie die BaFin ihre Ankündigung von ausgeweiteter Aufsicht über die Lebensversicherer konkret umsetzen würde und welche Sanktionen bei Verstößen vorgesehen seien. „Ohne konkrete und für alle nachvollziehbare Schwellenwerte kann sich das Merkblatt auch schnell als Papiertiger entpuppen“, so BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. (js)

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