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6. Mai 2022
Beamtenbeihilfe: Ist das Hamburger Modell verfassungswidrig?

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Beamtenbeihilfe: Ist das Hamburger Modell verfassungswidrig?

Baden-Württemberg will als sechstes Bundesland den Beamten durch das sogenannte Hamburger Modell den Weg in die GKV erleichtern. Doch beim PKV-Verband formiert sich Widerstand. Ein juristisches Gutachten ist nun sogar zu dem Ergebnis gekommen, dass das Hamburger Modell womöglich verfassungswidrig sei.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Dirk Gärtner (40666) am 06. Mai 2022 - 10:46

Hier wird vom PKV Verband mal wieder das große Fass Verfassungswidrigkeit aufgemacht. Leider gibt es offenbar niemanden, der das dann auch vors Verfassungsgericht bringt. Vielleicht ist das Gutachten doch nicht so sattelfest.

Solange es keine Klage gibt bleibt alles heiße Luft und die pauschale Beihilfe wird mehr und mehr flächendeckend eingeführt. Hier gilt es jetzt mehr denn je mit Überzeugung und guten Argumenten gegenzusteuern. Es bleiben in der Praxis nur wenige Fälle, wo dieses Hamburger Modell überzeugt. In meiner Beratung wird jedenfalls sehr selten die pauschale Beihilfe mit der GKV gewählt. Allerdings sollte die PKV Vermittlung den Profis überlassen werden. 

 

Grüße aus Berlin

Dirk Gärtner