Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler
Versicherungsmakler sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihrem Rat an den Versicherungsnehmer eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde zu legen, sodass sie nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben können, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 VVG). Dazu ist eine objektive, ausgewogene Marktuntersuchung erforderlich.
Objektive, ausgewogene Marktuntersuchung
Welche Anforderungen im Einzelnen für die Durchführung und Intensität der objektiven, ausgewogenen Marktuntersuchung bestehen, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den Marktverhältnissen in dem Versicherungsbereich, in dem der Makler für seinen Kunden tätig wird. Im überwiegend standardisierten Breitengeschäft wird es als ausreichend angesehen, wenn regelmäßige Marktuntersuchungen durchgeführt werden, die nicht für jeden einzelnen Kunden wiederholt werden. Ist dagegen abzusehen, dass Versicherer die Deckung für den nachgefragten Versicherungsschutz individuell tarifieren, wird der Makler eine Ausschreibung nicht vermeiden können. Maßgeblich kommt es aber darauf an, dass es dem Makler gelingt, dem Kunden einen sachgerechten, individuell passenden Versicherungsschutz zu verschaffen. Das ist für Makler im Grunde genommen nichts Neues; der BGH hat schon in der Sachwalterentscheidung von 1985 eine derartige Verpflichtung des Versicherungsmaklers gesehen.
Risikoanalyse und Auswahlkriterien
Damit der zu vermittelnde Versicherungsschutz auf den individuellen Bedarf des Kunden zugeschnitten werden kann, muss der Makler vor der Marktuntersuchung zunächst die Kundenrisiken erfassen und analysieren. Bei der anschließenden Marktuntersuchung geht es darum, für die vorgefundenen Risiken passende Versicherungsverträge auszuwählen. Dabei stellt sich die Frage, welche (fachlichen) Kriterien der Makler bei der Auswahl von Versicherern und Versicherungsverträgen berücksichtigen muss, damit der Versicherungsschutz „passt“. In Betracht kommen unter anderem etwa Finanzstärke, Bedingungen, Preis, Antragsgestaltung, Tarifmerkmale, Schadenregulierung und Service.
Notwendigkeit externer Informationen
Während die Beurteilung und Auswahl angemessener Versicherungsbedingungen, Tarife und Preise für das Kundenrisiko sowie die Einschätzung der Servicefähigkeit der Versicherer von jeher zu den Kernkompetenzen der Versicherungsmakler zählt, ist die Beurteilung insbesondere der Finanzstärke von Versicherungsunternehmen von den meisten Maklern ohne externe Informationen in der Regel nicht zu leisten. Hier trifft der Makler auf ein reichhaltiges Angebot.
Ratings, Gütesiegel, Kennzahlenvergleiche, Umfragen
Das Angebot an Ratings und anderen „Qualitätssiegeln“ wächst täglich und wird immer unübersichtlicher. Fast drängt sich der Eindruck auf, dass im Maklermarkt ohne Rating gar nichts mehr geht. Leider ist die Entwicklung durch einen inflationären Gebrauch des Begriffs „Rating“ gekennzeichnet, der wenig bis gar nicht zwischen Unternehmensratings, Produktratings und sonstigen Ratings (Kennzahlenvergleiche, Stresstests, „Spontanratings“ in der Regenbogenpresse u. Ä.) unterscheidet.
Seite 1 Bedeutung externer Informationen für die Produktauswahl
Seite 2 Finanzstärkerating
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