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25. September 2020
Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegt. Demnach ist die Leistungsquote 2018 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt, im Jahr zuvor waren es 79%. In den Medien wird dagegen immer wieder das Vorurteil befeuert, die Versicherer würden im BU-Fall nicht leisten.

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt seit Langem auf einem hohen Niveau. Wie aus der jährlichen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervorgeht, hat sich die Quote 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es 79%.

Gutachten als Ausnahme

Wie die Statistik für 2018 weiter zeigt, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa den ärztlichen Attesten. Lediglich in 6% der Fälle hatten die Gesellschaften 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Insbesondere bei komplexen Fällen könne eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie es aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten um dessen Arbeitsfähigkeit steht. Mit 63% fallen die Gutachten laut GDV in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Das sind die häufigsten BU-Ablehnungsgründe

Wenn Versicherer einen Leistungsantrag ablehnen, erfolgt dies meist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50% seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das Nichterreichen des BU-Grads war 2018 mit 46% der häufigste Ablehnungsgrund. Bei 13% der Fälle hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert.

 

 So steht es um die BU-Leistungsquote

 

In 14% der Fälle wurde wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. In diesen Fällen wurden Versicherte berufsunfähig aufgrund einer Erkrankung, die ihnen bei Abschluss des Vertrages bekannt war, die sie aber nicht angegeben hatten.

Bearbeitungszeit hat sich verkürzt

Wie der GDV weiter mitteilt, lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers durchschnittlich 106 Tage und damit vier Tage weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit kostet es, wenn medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung brauchten Versicher laut Umfrage 2018 im Schnitt neun Tage – einen weniger als 2017.

BU-Versicherer immer wieder medial am Pranger

Ungeachtet der Zahlen hält sich bei etlichen Menschen beharrlich die Meinung, die Versicherer würden im BU-Fall sowieso nicht leisten. Immer wieder wird diese Ansicht auch von Medienberichten befeuert, woraufhin sich die BU-Versicherer an den Pranger gestellt sehen, Leistungen im BU-Fall zu verweigern.

ARD-Film „Verunsichert“

Jüngstes Beispiel ist der Fernsehfilm „Verunsichert“, der vor Kurzem in der ARD zu sehen war. Darin arbeitet Juristin Franziska bei einer sogenannten Aescuria-Versicherung. Ihr Job beseht darin, Auszahlungen zu verhindern. Doch ihre moralischen Zweifel werden größer und sie entscheidet sich zu kündigen, um die Seiten zu wechseln und sich als Anwältin selbstständig zu machen. Der Streifen basiert auf der Geschichte der Bonner Anwältin Beatrix Hüller, soll aber ein fiktiver Film bleiben, wie Hüller selbst in einem Interview mit dem WDR erläutert. Hüller hatte als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung gearbeitet, vertritt nun aber seit 2004 Unfallopfer, deren Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen wollen.

Keine Leistungsverweigerung „mit System“

Immer mal wieder sehen sich Versicherer dem Vorwurf ausgesetzt, systematisch BU-Leistungen zu verweigern. Das Analysehaus Franke und Bornberg beleuchtet in regelmäßigen Abständen die Leistungspraxis der BU-Anbieter und will mit Vorurteilen aufräumen. Die jüngste BU-Leistungspraxisstudie 2020 basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. Wie die Analysten unterstreichen, zeigten sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert zum Studienverfahren: „Wir sind keine BU-Polizei und recherchieren auch nicht als verdeckte Ermittler. Die untersuchten Versicherer stellen sich unserem aufwendigen Verfahren freiwillig. Ihre und unsere Motivation: Qualität transparent zu machen und die Regulierung und damit auch die BU insgesamt noch zu verbessern.“ (tk)

Lesen Sie hierzu auch: Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

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