Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds gingen im ersten Halbjahr 2022 deutlich mehr Verbraucheranfragen und -beschwerden ein als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus den aktuellen Quartalsinformationen hervor, die die Schlichtungsstelle am 01.09.2022 vorgelegt hat.
Starker Anstieg von niedrigem Niveau
In den ersten sechs Monaten des Jahres gingen demzufolge 68 Beschwerden bzw. Anfragen von Verbrauchern ein. Im ersten Halbjahr 2021 waren es hingegen nur 41. Die Ombudsstelle spricht in diesem Zusammenhang aber weiterhin von einem erfreulich niedrigen Niveau.
Geschlossene Immobilienfonds und fondsbasierte Produkte
Die meisten Beschwerden standen im Bezug zu geschlossenen Immobilienfonds und fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Nahezu keine Probleme verzeichnet die Schlichtungsstelle hingegen bei offenen Fonds und auch das Aufregerthema „Greenwashing“ ist noch nicht bei der Stelle angekommen.
Depotüberträge werden schneller bearbeitet
Erfreuliches gibt es über die Bearbeitungsdauer von Depotüberträgen zu vermelden. Laut Ombudsstelle habe die BaFin-Vorgabe, ein Depotübertrag dürfe nicht mehr länger als drei Wochen dauern, Wirkung gezeigt. Die Vorgabe sei mittlerweile von den depotführenden Kreditinstituten weitgehend umgesetzt.
BaFin sieht weiter genau hin
Im März 2022 hatte die BaFin depotführenden Stellen aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden in 2020 und 2021 auferlegt, dass Depotüberträge zu einem anderen Finanzinstitut grundsätzlich nicht mehr länger als drei Wochen dauern dürfen (AssCompact berichtete). Einige Schwachstellen gebe es laut BaFin aber noch. Manchen Depotanbietern fehle es beispielsweise an Ressourcen, um sämtliche Depotüberträge immer zügig bearbeiten zu können. Die BaFin hat verlautbart, sie kontrolliere in solchen Fällen, ob Maßnahmen ergriffen werden, um einen Stau bei der Bearbeitung von Depotüberträgen künftig zu vermeiden. (tku)
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