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19. Januar 2022
Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe auf Höchststand
close-up view of person rejecting call from unknown number with text UNBEKANNTER ANRUFER, German for unknown caller, on smartphone, phone scam and phishing concept

Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe auf Höchststand

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher reichen bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde wegen unerlaubter Werbeanrufe ein. Der Gesetzgeber hat nun nochmals eine drastische Erhöhung der Bußgelder beschlossen.

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen, was einen neuen Höchststand bedeutete. 2020 waren es noch 63.273 Beschwerden, sodass auch die Zuwachsrate mit 26% weiter angestiegen ist. Da viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei den sogenannten Coldcalls auch häufig genervt auflegen, dürfte ihre tatsächliche Zahl indes deutlich höher liegen. „Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben“, kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Dynamik.

Unerlaubte Werbeanrufe nach einzelnen Branchen

Auch die Finanz- und Versicherungsbranche trägt zu den kontinuierlich steigenden Beschwerden – in negativer Hinsicht – kräftig bei. Nach Angaben der Bundesnetzagentur erreichten sie 11.154 Beschwerden über unerlaubte Anrufe zu Finanz- und Versicherungsprodukten, was einem Anteil von immerhin 14% entspricht. Die meisten Beschwerden betrafen nach wie vor Energieversorgungsprodukte (21.840), gefolgt von Internet- und Telefonangeboten (21.438) und Postdienstleistungen (15.118). Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten nach Agenturangaben aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Rufnummernunterdrückung weiter auf dem Vormarsch

Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur auch ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen den Verbraucherinnen und Verbrauchern entweder gar keine Rufnummer oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer angezeigt wurden. Hierdurch machten sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern. Diese Rufnummernunterdrückung sei „inakzeptabel“, erklärt Homann. Künftig haben Täterinnen und Täter in diesen Fällen jedoch mit deutlich höheren Bußgeldern zu rechnen. Zum 01.12.2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 Euro auf künftig 300.000 Euro.

Verhängte Bußgelder ebenfalls mit Rekordstand

Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro, 2020: 1.351.500 Euro). (as)

Bild: © Christian Horz – stock.adobe.com