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8. Mai 2019
Bestellerprinzip beim Immobilienkauf: Das wären die Folgen

Bestellerprinzip beim Immobilienkauf: Das wären die Folgen

Im deutschen Immobilienmarkt soll das Bestellerprinzip für Makler zukünftig nicht mehr nur bei Vermietungen, sondern auch bei Immobilienkäufen gelten. Welche konkreten Folgen ein solches Gesetz haben würde, hat nun ImmobilienScout24 analysiert. Demnach profitiert von dem Vorhaben vor allem einer: der Staat.

ImmobilienScout24 hat Daten zur geplanten Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden dem Portal zufolge in Deutschland rund 500.000 Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser pro Jahr verkauft. Der durchschnittliche Verkaufspreis beträgt 235.000 Euro. Rund 200.000 Transaktionen werden durch die Eigentümer selbst durchgeführt, davon 50.000 von Privateigentümern sowie 150.000 von gewerblichen Anbietern. 300.000 Wohnimmobilien wechseln über Makler den Eigentümer.

Großteil wird weiter über Makler laufen

„Wir erwarten bei Inkrafttreten des Bestellerprinzips einen Anstieg des Marktanteils der Privatverkäufer von heute 10 auf 20%“, sagt Ralf Weitz, Geschäftsführer von ImmobilienScout24. Der Großteil der Verkäufe werde daher weiter von Maklern begleitet. „Hier allerdings werden einige kleinere Makler Probleme in der Objektakquise bekommen oder unter existenzvernichtenden Preisdruck geraten.“

Alle verlieren – außer der Staat

Der einzige echte Unterschied sei der, dass die Verkäufer in nachfragestarken Regionen die Maklerprovisionen auf den Immobilienpreis aufschlagen können. „Das treibt die Immobilienpreise und damit die Erträge der Grunderwerbsteuer weiter an. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung: Hier wird an Symptomen herumgedoktert, am Ende verlieren alle – nur der Staat profitiert“, so Weitz. Über steigende Grunderwerbsteuern fließen dem Staat durch ein Bestellerprinzip für Kaufimmobilien laut ImmobilienScout24 rund 45 Mio. Euro Mehreinnahmen zu.

Wachsende Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt

ImmobilienScout24 gibt zu bedenken, dass die Transaktion einer Immobilie ein komplexer Vorgang ist, den sich nicht jeder Verkäufer oder Käufer zutraut. 60% der Verkäufer entschieden sich 2018 für die Vermarktung durch einen Makler. Aus gutem Grund, denn es müssen dabei zahlreiche rechtliche Aspekte wie Energieausweis, Lastenteil im Grundbuch, Fristen im Kaufprozess richtig abgeschätzt und der lokalen Immobilienmarkt beurteilt werden. Fehler können auf beiden Seiten schnell teuer werden.

Sonderkonjunktur für Anwälte und Sachverständige

Privatverkäufer, die auf einen Makler verzichten, um Geld zu sparen, laufen laut ImmobilienScout24 schnell Gefahr, mit dem Transaktionsprozess überfordert zu sein. „Wenn Immobilientransaktionen häufiger zwischen Privatleuten ohne Immobilienfachwissen stattfindet, wird es vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten kommen“, prognostiziert Weitz. Sachverständige und Anwälte könnten sich daher auf eine Sonderkonjunktur freuen.

Preisentwicklung könnte sich weiter beschleunigen

Das Bestellerprinzip würde nicht das von der Politik formulierte Ziel der Entlastung der Käufer erreichen oder den Immobilienmarkt entspannen. Schließlich schaffe es kein neues Wohnungsangebot. „Vielleicht führt das Gesetz zu einer steigenden Nachfrage und somit einer weiteren Beschleunigung der Preisentwicklung in den angespannten Märkten“, warnt Weitz sogar. (mh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Niels Greulich am 08. Mai 2019 - 19:21

Leider werden in diesem Artikel die Vorteile des Bestellerprinzips übersehen.
Ein großer Vorteil liegt bei der Finanzierung der Immobilie. Denn wenn der Verkäufer seine Maklerkosten auf den Kaufpreis aufschlagen würde, wären die Maklerkosten recht einfach mitfinanzierbar, da diese nun keine Nebenkosten mehr wären. Des Weiteren weiten sich die Maklerkosten immer weiter aus, ohne dass sich eine nennenswerte Leistung oder Leistungssteigerung dafür erkennen lässt. Statt 3%+MwSt werden mittlerweile mindestens 4%, eher 5% und mehr verlangt. Das bei gestiegenen Kaufpreisen und fehlender Regulierung GewO, wie bei Versicherungsmaklern oder Finanzierungsvermittlern. Die Branche der Immobilienmakler verdient damit, ohne nötige Ausbildung und ohne z. B. nötiger Beratungsdokumentation überdurchschnittlich viel und nutzt m. E. die aktuelle Situation aus. Das Bestellerprinzip wäre ein Anfang in die richtige Richtung, da ein Käufer nach meiner Erfahrung aktuell sehr viel Geld zahlt, dafür das eigentlich die Interessen des Verkäufers vertreten werden. Oft sind z. B. die Wohnflächenberechnung zu hoch. Nicht selten werden von Maklern nicht auch auf fehlende Brandschutzvorgaben hingewiesen. Die vorgeschriebene Dämmung der Dächer fehlt nach meiner Erfahrung auch des Öfteren.

Dieser Artikel widerspiegelt exakt das was tatsächlich bei allen Produkten die wir kaufen die Regel ist: Vertriebskosten im Kaufpreis integriert = Volksverdummung weil niemand den echten Produktpreis kennt! Einzig der Immobilienmarkt ist transparent und wird dafür angeprangert. Vertriebskosten fallen definitiv in allen Kauffällen an. Auch wenn ein Eigentümer selbst verkauft, hat der diese zu kalkulieren und zu bezahlen. Wirtschaftlich betrachtet muss der diese auch im Kaufpreis einkalkulieren. So z.B. sind bei KFZ 20 %, bei Bekleidung 200 % und mehr eine übliche und nötige Marge. Nur beim Immobilienkauf werden diese Kosten transparent ausgewiesen und berechnet. Das erzeugt den Vorteil, dass diese steuerlich relevant absetzbar sind (nicht beim Erwerb des Eigenheims, hier sind Steuervorteile schon lange abgeschafft!). Das funktioniert sonst in keiner anderen Branche! Die Finanzierung wird damit auch nicht mehr belastet, ganz im Gegenteil: Die Banken werden im Falle des Bestellerprinzips beim Kauf sehr schnell die Beleihungswertermittlung anpassen! Das geht dann zu Lasten der Eigenkapitalquote und am Ende bleibt alles beim alten Spiel. Wer versucht die Bank zu täuschen, muss sehr früh aufstehen! Dass ungelernte und unqualifizierte "Makler" den Markt belasten ist uns seit langem bekannt, aber die Politik will ja dagegen nicht tun, nur eine "Fortbildungspflicht" wurde eingeführt. Welch ein Unsinn! wie soll ich jemanden der nicht ordentlich ausgebildet ist "fortbilden"? Wenn falsche Angaben gemacht werden, so geht das in die Richtung Betrug. Dafür gibt es eine Rechtssprechung. Für den Fall, dass nur der Verkäufer den Maklerlohn übernehmen soll, hat der Käufer zwei Mal die A-Karte: 1. Der Makler ist ihm gegenüber zu nichts verpflichtet und reiner Interessenvertreter des Verkäufers, 2. Die Rechnung zahlt er aber am Ende doch und das mit somit höheren Notar- und Grundbuchkosten sowie höherer Grunderwerbsteuer. Blöd gelaufen würde ich sagen. Leider wird in diesem Lande nur noch in Legislaturperioden gehandelt, zu Ende gedacht wird schon lange nicht mehr! Wir erkennen also dass nur der Fiskus aus der angedachten Änderung Profit schlägt: 1. Keine Afa der Vertriebskosten, 2. höhere Grunderwerbsteuer, 3. höhere Grundbuchkosten, 4. höhere Eigenkapitalquote = weniger Wohnungseigentümer und somit bleibt der Deutsche europäisches Schlusslicht in der Eigenheimquote denn Mieter sind einfacher politisch zu manipulieren.