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9. Mai 2019
Bestellerprinzip: So lief die Anhörung im Bundestag

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Bestellerprinzip: So lief die Anhörung im Bundestag

Unverhältnismäßiger Eingriff

Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (ivd), trat der Maklerkritik energisch entgegen. Der gut gemeinte Verbraucherschutz werde mit dem Gesetz konterkariert. Käufer würden im Falle eines Bestellerprinzips weitgehend auf sich alle gestellt werden. Der Erwerb von Immobilieneigentum werde so auf keinen Fall erleichtert. Aktuell sei der Makler schließlich nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem Käufer verpflichtet. Darüber hinaus sei ein solches Gesetz ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufs- und Vertragsfreiheit von Immobilienmakler, Verkäufern und Käufern.

Nicht nur an die Metropolen denken

Winfried Ebert von der Potsdamer LBS Immobilien GmbH gab derweil zu Bedenken, dass der durchschnittliche Kaufpreis im überwiegenden Teil Deutschlands viel niedriger als im Gesetzentwurf als Beispiel dargestellt sei. So gebe es im LBS-Geschäftsgebiet durchaus noch häufiger Verkaufspreise von 50.000 Euro. Ein Deckel der Provision bedeute hierfür eine Maklercourtage von maximal 840 Euro netto. Dabei sei gerade die Vermarktung niedrigpreisiger Objekte aufwändig. Eine Preisobergrenze würde dazu führen, dass sich Makler aus der Vermittlung solcher Objekte zurückziehen.

Gestiegene Ansprüche der Käufer

Der Berliner Immobilienmakler Michael Schmidt verwies vor dem Hintergrund seiner 35-jährigen Berufspraxis auf gestiegene Ansprüche der Käufer. So sei eine enorme Vorarbeit notwendig, um einen Käufer zufriedenzustellen. All dies sei mit hohen Kosten verbunden. Im Ergebnis des Gesetzes würden die Kaufpreise auf breiter Front steigen, und eine seriöse Dienstleistung werde nicht mehr möglich sein.