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19. August 2019
Bestellerprinzip und Mietpreisbremse: Darauf hat sich die GroKo nun geeinigt

Bestellerprinzip und Mietpreisbremse: Darauf hat sich die GroKo nun geeinigt

Die Große Koalition ist aus der Sommerpause zurück. Der Koalitionsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Mietern und Immobilienkäufern beschlossen. Sie beinhalten auch die umstrittenen Punkte Bestellerprinzip und Mietpreisbremse.

Die Mietpreisbremse wird verlängert. Darauf haben sich die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss geeinigt. Die Große Koalition wird die umstrittene Maßnahme um fünf Jahre verlängern. Bis 2025 dürfen demnach die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gedeckelt werden. Dort dürfen sie nicht mehr als 10% über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Das bestätigten Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD und Bundesbauminister Horst Seehofer von der CSU.

Bis zu 30 Monate rückwirkend einforderbar

Im Falle eines Verstoßes können Mieter die zu viel gezahlte Miete rückwirkend für bis zu 2,5 Jahre nach Vertragsschluss zurückfordern. Die SPD hatte im Vorfeld einen noch längeren Zeitraum gefordert. Eine wichtige Änderung haben die Regierungsparteien bei der Berechnung beschlossen. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre ausgedehnt. Horst Seehofer verspricht sich dadurch eine weitere Dämpfung der Mieten.

Kompromisslösung statt reines Bestellerprinzip

Geeinigt haben sich die Spitzen von Union und SPD auch in der Frage, wer den Immobilienmakler beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien bezahlt. Die SPD hatte die Einführung des Bestellerprinzips gefordert. Danach würde der Besteller des Immobilienmaklers die Kosten zu 100% tragen. In der Regel wäre das der Verkäufer der Immobilie. Dazu kommt es nun aber nicht. Stattdessen haben die Koalitionsspitzen eine Kompromisslösung vorgestellt.

Nicht-Besteller muss maximal 50% zahlen

Beim Kauf von Wohneigentum muss derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat in Zukunft nur noch maximal 50% der Maklergebühr zahlen. Den Rest trägt der Besteller. Der Nichtbesteller muss die Gebühr darüber hinaus nur dann zahlen, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Zahlt beispielsweise der Verkäufer keine Maklergebühren, dürften somit auch dem Käufer keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

Maßnahmen für beschleunigten Wohnungsbau

Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Mietern und Immobilienkäufern wollen die Koalitionsspitzen auch den Mietwohnungsbau stärker fördern, um den Forderungen nach der schnelleren und einfacheren Schaffung von mehr Wohnraum nachzukommen. Dazu soll unter anderem beitragen, dass die Bahn ihre Grundstücke in Zukunft verbilligt für Mietwohnungsbau zur Verfügung stellt. Zudem sollen aus dem Bundeshaushalt 100 Mio. Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll das Baugesetz geändert werden, damit dichter und höher gebaut werden kann. (mh)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 20. August 2019 - 13:33

lockern! Das Drama in Deutschland sind zusätzlich die Behörden, die meinen alles vorschreiben zu müssen. Von der Fassadenfarbe bis zum Neigungswinkel des Daches. Das alles kostet unnötig Geld und ZEIT. Aber immerhin kommt nun Bewegung rein ..

Gespeichert von Frank Peters (… am 20. August 2019 - 13:33

lockern! Das Drama in Deutschland sind zusätzlich die Behörden, die meinen alles vorschreiben zu müssen. Von der Fassadenfarbe bis zum Neigungswinkel des Daches. Das alles kostet unnötig Geld und ZEIT. Aber immerhin kommt nun Bewegung rein ..