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22. Juni 2021
Betriebliche Einkommensvorsorge: Arbeitskraft zeitgemäß sichern

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Betriebliche Einkommensvorsorge: Arbeitskraft zeitgemäß sichern

In der betrieblichen Versorgung rückt zunehmend Einkommensvorsorge in den Fokus. Allianz Leben bietet verschiedene Lösungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens: von Absicherung der Altersrente in der bAV im BU-Fall über eine BU-Rente bis hin zur Absicherung der Grundfähigkeiten.

Ein Beitrag von Göksel Ertas, Leiter Maklervertrieb Frankfurt der Allianz Lebensversicherungs-AG

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig, dabei machen Erkrankungen der Psyche und am Skelett über die Hälfte aller Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung sind allerdings überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen: Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht jedoch der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt ca. die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 827 Euro beläuft und somit viel zu gering ausfällt, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Ver­sicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktu­ellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Für Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz erste Wahl. Für Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, ist im Zweifelsfall vor allem die Absicherung der körperlichen Tätigkeiten wichtig. Für sie kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch aus finanziellen Gründen oft nicht in Betracht. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) spricht genau diese Personengruppe an und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab. Somit bietet der Beratungsansatz von Allianz Leben für alle Absicherungsbedürfnisse das passende Produkt.

Einkommensvorsorge über die bAV

Besonders attraktiv ist die Einkommensvorsorge über eine betriebliche Lösung, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Sonderkonditionen sowie die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer seit 2019 auch Anrecht auf obligatorische Arbeitgeberzuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Das Bundesministerium der Finanzen stellte im Schreiben vom 19.02.2019 fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) erfüllt. Insofern können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV sowohl als Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch als Grundfähigkeitsabsicherung anbieten.

Für Beschäftigte bietet sich im Rahmen der bAV also eine attraktive Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern und die in der gesetz­lichen Absicherung bestehende Versorgungslücke zu schließen. Aber was haben die Arbeitgeber davon? Welchen Vorteil haben Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV ermöglichen?

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Ein Artikel von
Göksel Ertas