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11. September 2019
Betriebliche Krankenversicherung: Gute Neuigkeiten für Vermittler

Betriebliche Krankenversicherung: Gute Neuigkeiten für Vermittler

Seit 2014 hat die bKV mit dem vertrieblichen Hemmschuh der Abgabenpflicht zu kämpfen. Auch Urteile des Bundesfinanzhofs konnten nicht helfen. Bis zum August 2019.

Seit dem Jahr 2014 hatte die betriebliche Krankenversicherung mit der damals eingeführten Abgabenpflicht zu kämpfen. Denn ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) machte Beiträge zur bKV vom Sachlohn zum Barlohn. Bei einer arbeitgeberfinanzierten bKV-Variante hatte also der Arbeitgeber in der Regel diese zusätzlichen Kosten bestehend aus Steuern und Sozialversicherungsbeitrag zu tragen. Ein klarer vertrieblicher Hemmschuh. Nach langem Hin und Her ändert eine Entscheidung aus Berlin jetzt alles. Das sagen die bKV-Experten Michael Krzyzek und Roland Aschenberger vom Versicherungskammer Makler Management Kranken dazu.

Bundesfinanzhof sagt „Go“!

Der Status Quo: In einem Urteil von 2018 bringt der Bundesfinanzhof klar seine Position zur Frage, ob bKV-Beiträge als Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S.1 und 11 EStG (bis 44 Euro) zu bewerten sind, zum Ausdruck. Das sei dann der Fall, wenn sich der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern arbeitsrechtlich dazu verpflichte, den Beitrag zur Versicherung zu leisten, erklärt Spezialist Michael Krzyzek im Interview. Voraussetzung demnach: Eine vollständig arbeitgeberfinanzierte bKV. Ein Zuschuss durch den Arbeitgeber zu einer vom Arbeitnehmer abgeschlossenen bKV hingegen sei als Barlohn zu bewerten.

Ministerium sagt „No“!

Diese Urteile des BFH blieben allerdings bisher ohne Effekt. Denn die Finanzverwaltung in Gestalt des BMF hätte auf diese Sichtweise reagieren müssen. Aber das tat sie nicht: „Ganz im Gegenteil: Man hat bis in den Mai dieses Jahres durch einen Referentenentwurf eine Gesetzesvorlage einzubringen. Damit sollte eine Umsetzung der BFH-Urteile verhindert werden“, weiß Fachmann Roland Aschenberger.

Die große Überraschung

Doch jetzt die große Überraschung: Die Lage hat sich entscheidend verbessert! „Wir erwarten dadurch deutlichen Rückendwind für den Vertrieb“, erklärt Aschenberger. Was genau hat sich geändert? Und wie profitieren Vermittler und ihre Kunden von dieser Entwicklung? Das erklärt Roland Aschenberger gemeinsam mit seinem Kollegen, dem bKV-Spezialisten Michael Krzyzek, im Video-Interview.

Bild: © NewFinance Mediengesellschaft