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23. Juni 2020
Betrieblicher Einkommensschutz

Betrieblicher Einkommensschutz

Das Thema Einkommensschutz begleitet die Bürger mittlerweile seit Jahrzehnten. Die NÜRNBERGER Versicherung steht hierbei Kunden und Vermittlern als starker Partner zur Seite – gestern, heute und auch in Zukunft.

Das Thema Einkommensschutz begleitet die Bürger mittlerweile seit Jahrzehnten. Spätestens nach der Abkehr von der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung zum Schutz gegen Erwerbsminderung im Jahr 2001 war jeder gut beraten, diese neu entstandene Versorgungslücke zu schließen. Die NÜRNBERGER Versicherung steht hierbei Kunden und Vermittlern als starker Partner zur Seite – gestern, heute und auch in Zukunft.

Vorreiter in der BU-Absicherung

Bereits in den 90er Jahren hatte die NÜRNBERGER spezielle Produktlösungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Hier war sie schon immer einer der stärksten Anbieter am Markt. Neben der privaten Vorsorge Berufsunfähigkeit kann man auch mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – also über den Arbeitgeber – die Versorgungslücke schließen. Der notwendige Beitrag für die Absicherung des Einkommens wird über den Bruttolohn bestritten. Somit fallen in dieser Phase keine Sozialabgaben und Steuern an. Und der tatsächliche Aufwand beträgt durch diese Ersparnis in gängigen Konstellationen nur noch rund 50 % des Beitrags. Selbst bei gleichen Nettoleistungen nach Abzug der Steuern bei einer BU-Rente ist die Netto-Beitragsbelastung in der bAV deutlich geringer.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde zudem in der bAV ab 2019 ein Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber von 15% begründet. Der oben beschriebene tatsächliche Nettoaufwand wird dadurch nochmals erheblich reduziert. Den genauen Vorteil können Vermittler hier über die BU- und NGF-Vergleichsrechner im neuen NÜRNBERGER Vertriebsportal detailliert und übersichtlich mit wenigen Eingaben berechnen.

Attraktive Kollektiv-Konditionen mit vergünstigten Tarifen und vereinfachten Gesundheitsfragen runden die Vorteile einer BU-Absicherung über die bAV bei der NÜRNBERGER ab. Man hat also in der bAV – sofern der BU-Fall nicht eintritt – über den gesamten Zeitraum den gleichen passenden Schutz: mit einem Produkt eines mehrfach ausgezeichneten BU-Anbieters. Und das bei geringerer finanzieller Belastung und einfacherem Zugang.

Absicherung von Grundfähigkeiten als Alternative

Neben der klassischen BU-Versicherung etabliert sich immer mehr die Grundfähigkeitsabsicherung (NGF). Im Gegensatz zum BU-Schutz ist hier der Verlust von mindestens einer Grundfähigkeit, wie zum Beispiel Sprechen, Gehen, Hören versichert.

Meist wird der NGF bei teuren Berufsgruppen als die „bezahlbare“ Alternative angeboten. Der NGF kennt keine Begrenzung des versicherbaren Endalters, was bei einigen Berufen (zum Beispiel Kraftfahrer) nur bis 63 möglich ist – anstatt bis zur Regelaltersrente mit 67. Die GF-Rente wird dann wie bei einer BU-Absicherung nach Erreichen der Karenzzeit (6 oder 12 Monate) oder deren Prognose gezahlt.

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