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23. Juni 2021
Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

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Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung nutzen

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde in der bAV seit 2019 ein Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber von 15% begründet. Spätestens zum 01.01.2022 muss der Pflichtzuschuss laut BRSG umgesetzt sein. Der Nettoaufwand wird dadurch nochmals erheblich reduziert. Den genauen Vorteil können Vermittler über die BU- und NGF-Vergleichsrechner im NÜRNBERGER Vertriebsportal mit wenigen Angaben berechnen – detailliert und übersichtlich. Somit haben Vertriebspartner die Möglichkeit, ihren Kunden die Lösung zu bieten, die sie benötigen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die NÜRNBERGER Versicherung ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Alexey – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Christian Pöschl