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23. Juni 2020
Betriebsschließung: Wenn Makler als Seelsorger gefragt sind

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Betriebsschließung: Wenn Makler als Seelsorger gefragt sind

Gibt es speziell bei Diskotheken besondere Anforderungen bzw. Schwierigkeiten – unabhängig vom Thema Betriebsschließung?

In Discos treffen viele Menschen auf viel Alkohol, was nicht ohne Probleme bleibt. Es beginnt bei den Einlasskontrollen (Stichwort Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG), geht weiter an der Garderobe und endet nicht bei Schlägereien unter Gästen. Teure Technik muss genauso versichert werden wie Brandgefahren und Haftpflichtschäden.

Wie steht es denn mit den Versicherungslösungen für Ihre Zielgruppe auf dem Markt. Gibt es passende Lösungen oder bieten Sie eigene Konzepte?

Viele Gesellschaften bieten heute bereits Produkte für verschiedene Zielgruppen. Wir stoßen aber immer wieder auf Deckungslücken, Ausschlüsse und ungünstige Obliegenheitsregelungen. Für Diskotheken ist es am deutschen Markt sehr schwierig, umfangreichen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen zu finden. Aus diesen Grund haben wir uns vor Jahrzehnten bereits dazu entschlossen, eigene Konzepte zu entwickeln. Diese werden regelmäßig überarbeitet und mit den Versicherungspartnern verhandelt. Jede Verbesserung, die wir erreichen können, wird in bestehende Verträge übernommen.

Sie setzen auf ein aktives Schadenmanagement. Was heißt das konkret?

Über Sicherheitsaudits, regelmäßige Besuche unserer Kunden und kontinuierliche Information über gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen vermeiden wir Schäden, bevor sie entstehen. Tritt trotzdem ein Schaden ein, unterstützen wir den Kunden: Wir prüfen die eingereichten Unterlagen, übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer, helfen der Auslegung von Versicherungsbedingungen und recherchieren Musterurteile.

Und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Versicherern?

Im Großen und Ganzen gut. Schadenfälle werden bei unterschiedlichen Auffassungen gemeinsam diskutiert und professionell verhandelt. Am Ende soll der Hotelier gut versichert sein und das funktioniert nur, wenn Kunde, Makler und Versicherung gut zusammenarbeiten.

Gerade im Hotel- und Gastgewerbe, vor allem aber bei Diskotheken, wird eine große Pleitewelle befürchtet. Etliche Corona-Soforthilfen wurden auf den Weg gebracht, von Politik und Versicherern. Halten Sie die Maßnahmen für ausreichend?

Unternehmen im Gastgewerbe sind unterschiedlich stark von der Krise betroffen und benötigen eine differenzierte Betrachtung. Während Restaurants und Hotels – vor allem die mit funktionierender Betriebsschließungsversicherung – glimpflich davonkommen und mit KUG und Soforthilfen überleben können, ist die Wirkung bei unseren Diskotheken und Clubs nicht absehbar. Für sie zieht sich die Krise deutlich länger hin. Niemand hat diesen Zeitraum versichert und die Möglichkeit, mit kreativen Ideen Einnahmen zu generieren, ist extrem gering. Hier wird sicher eine Nachbesserung notwendig sein.

Über Alexander Fritz

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Fritz & Fritz GmbH. Als Sachverständiger ist er auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Bild oben: © christiane65 – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Alexander Fritz