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21. Juli 2020
Betriebsschließungsversicherung: „Da ist richtig Druck auf dem Kessel!“

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Betriebsschließungsversicherung: „Da ist richtig Druck auf dem Kessel!“

Ist vieles jetzt in trockenen Tüchern?

Ich würde sagen, ja. Sowohl Kunden, Versicherer als auch wir Makler haben das gut ausmoderiert. Natürlich gibt es auch kritische Punkte. Bei der Betriebsschließungsversicherung ist natürlich noch gar nichts in trockenen Tüchern.

Der BDVM hat hier ja zunächst die sogenannte bayerische Kompromisslösung als richtigen Weg bezeichnet. Haben Sie die Reaktion der Öffentlichkeit unterschätzt?

Der BDVM ist da weiter auf Kurs. Wir betrachten die bayerische Lösung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber wir haben von vornherein deutlich gemacht, dass diese im Hinblick auf die Bedingungsvielfalt im Bereich der Betriebsschließungsversicherung nicht ausreicht. Es gibt großenteils Bedingungen, die nicht so klar formuliert sind, wie die Versicherer denken. Wir haben auch davor gewarnt, dass es zu einer Klagewelle kommen könnte, und die scheint jeden Tag realer zu werden. Das kürzlich ergangene, Ihnen bekannte Urteil des Landgerichts Mannheim wird zwar konträr interpretiert, dennoch erkennen wir eine klare Richtung, nämlich dass die Versicherer auf dem Klageweg mit Urteilen rechnen müssen, die deutlich kundenfreundlicher ausgesprochen werden, als es die bayerische Lösung ist. Alles andere würde uns wundern.

Es geht dabei aber auch um die Reputation der Versicherungswirtschaft an sich. Wir haben es in den letzten Wochen mehrfach ins Fernsehen geschafft, Stichwort frontal21 oder die heute-show. Ich hoffe, dass wir nun endlich sachlich zu Ergebnissen kommen, die die Situation wieder befrieden. Wir sind bereit, für einen konstruktiven und sachlichen Dialog vieles zu tun, setzen dabei aber auch auf eine weitere Kompromissbereitschaft bei einzelnen Versicherungsgesellschaften, die aktuell sehr robust auftreten.

Gibt der Verband eine Empfehlung an seine BDVM-Mitglieder?

Letztlich handelt es sich um zum Teil komplexe Einzelfallbetrachtungen. Aber es gibt grundsätzlich drei Fallgruppen, die wir von Anfang an sehr klar beschrieben haben. Bei der ersten Gruppe haben die Versicherer nahezu wasserdichte Bedingungen, bei denen man davon ausgehen muss, dass Pandemien und Covid-19 ausgeschlossen sind. Dann gibt es eine weitere Kategorie, bei der es von unserer Seite aus klar ist, dass wiederum eine eindeutige Leistungsverpflichtung der Versicherer gegeben ist. Und dann gibt es diese Mischfälle, die nun gegebenenfalls über die bayerische Lösung geregelt werden sollten.

Aktuell werfen aber einige Versicherer alles in einen Topf und setzen komplett die bayerische Lösung um. Auch bei Kunden, die nach unserer Einschätzung einen Anspruch auf höhere Entschädigung hätten.

Wir haben unseren Mitgliedern Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung gestellt, um die Einzelfälle abwägen zu können und hieraus das weitere Vorgehen abzuleiten.