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17. Februar 2020
Bis zu 26,15%: So viel kosten Restschuldversicherungen

Bis zu 26,15%: So viel kosten Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen schützen vor Risiken wie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder im Todesfall. Wie viel Kreditnehmer für diese Absicherung bezahlen, hat Kreditvergleich.net untersucht. Demnach belaufen sich die Mehrkosten auf bis zu 26,15% des Kreditvertrags.

Kreditvergleich.net hat die Kosten von Restschuldversicherungen im Februar 2020 anhand eines Musterkunden für acht Banken und für verschiedene Laufzeiten analysiert. Im günstigsten Fall kostete der Versicherungsschutz 73,08 Euro, die teuerste Variante landete bei 3.055,68 Euro. Bei einer Kreditlaufzeit von zwölf Monaten wurden durchschnittlich 225,16 Euro für eine Restschuldversicherung fällig. Der Kreditnehmer müsste somit am Ende gut 2% mehr als ohne Absicherung zahlen.

Kosten von bis zu 26,15%

Im Falle einer 24-monatigen Laufzeit kletterte der Durchschnittswert auf 647,33 Euro. Bereits ab 48 Monaten lag der Mehrkostenanteil der Restschuldversicherung im Schnitt bei über 1.000 Euro. Der günstigste Anbieter verlangt in diesem Fall 750,64 Euro, die teuerste Bank dagegen mit 1.633,92 Euro mehr als das Doppelte. Am teuersten ist im Vergleich die Restschuldversicherung der Santander Consumer Bank für einen Kredit mit einer Laufzeit von 96 Monaten. In diesem Fall liegen die Kosten laut Kreditvergleich.net um 26,15% höher als ohne Restschuldversicherung.

Bis zu 26,15%: So viel kosten Restschuldversicherungen
Keine Verbesserung feststellbar

„Es hat sich in den letzten Jahren nichts geändert. Die Kosten für eine Restschuldversicherung sind weiterhin mehr als bedenklich“, kommentiert Tina Reisewitz von Kreditvergleich.net die Zahlen. Die Kreditexpertin verweist insbesondere auf den vergleichsweise kleinen Anteil von 0,2 bis 0,4% aller Verträge, bei denen ein Versicherungsfall überhaupt eintritt. „Die Mehrkosten einer Restschuldversicherung sind aus unserer Sicht nur bei kurzen Laufzeiten vertretbar. Dass der Kunde aber für 12 oder 24 Monate einen entsprechenden Schutz benötigt darf angezweifelt werden.“ (mh)

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