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19. Juli 2022
Blitzschlag verursachte 2021 Schäden in Höhe von 200 Mio. Euro
Lightning storm over city in purple light

Blitzschlag verursachte 2021 Schäden in Höhe von 200 Mio. Euro

Im vergangenen Jahr hat es wieder mehr Blitzschäden und eine höhere Entschädigungsleistung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer gegeben. Der Schadendurchschnitt ist hingegen erneut zurückgegangen, wie die aktuelle Blitzbilanz des Jahres 2021 vom GDV belegt.

Gewitter haben 2021 mehr Schäden an Häusern und Hausrat angerichtet als ein Jahr zuvor. „Für 210.000 Blitz- und Überspannungsschäden haben die Versicherer rund 200 Mio. Euro geleistet“, gab Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), nun in einer Pressemitteilung bekannt. Die Schadenssumme stieg im Vergleich zu 2020 um 20 Mio. Euro und die Anzahl der Schäden um 30.000. Pro Schaden zahlten die Versicherer damit im Schnitt 960 Euro.

 

Blitzschlag verursachte Schäden in Höhe von 200 Mio. Euro

 

„Der Schadendurchschnitt ist das dritte Jahr in Folge gesunken, liegt aber deutlich höher als in den Jahren vor 2018“, erläuterte Asmussen. Der hohe Schadendurchschnitt ist auf die technisch immer besser ausgestatteten Haushalte zurückzuführen. Typische Blitzschäden seien laut GDV etwa zerstörte Dachflächen, Türen oder Fenster sowie Überspannungsschäden wie verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen.

Blitzgefahr im Juni am höchsten

Nach Angaben von VdS Schadenverhütung GmbH – einer 100%igen Tochtergesellschaft des GDV – und BLIDS – des Blitzinformationsdienstes von Siemens – wurden im letzten Jahr über 490.000 sogenannte Wolke-Erde-Blitze registriert. Über die Hälfte davon wurden im Juni gezählt. Im Februar war die Gefahr mit 43 Wolke-Erde-Blitzen hingegen am geringsten. Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie Heizungssteuerungen, erklärt der GDV. Versichert seien dann auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung oder im Haus trage unterdessen die Hausratversicherung, wie der GDV mitteilte. Dazu zählten etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte. (as)

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