Mit der Ergänzung der Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II ergeben sich hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit neue Beratungspflichten im Vermittlungsgeschäft. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler müssen dann die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abfragen sowie zum Thema nachhaltige Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten. Die neue Beratungspflicht soll nach dem Willen der EU-Kommission ab August 2022 gelten. Daher hat die Branche in den noch verbleibenden vier Monaten erhebliche Vorbereitungen zu treffen, sowohl auf der „Pflichtseite“, aber auch zur Nutzung neuer Marktchancen. Die Vorbereitungen auf die neue Beratungspflicht betrifft sowohl die Produktgeber als auch alle Vermittlerinnen und Vermittler.
Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit
Zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben und der Umstellung auf die ergänzte Beratungspflicht bei Produktgebern, Vermittlerinnen und Vermittlern bedarf es einer breiten Wissensbasis. Daher hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gemeinsam mit dem German Sustainability Network (GSN) – einer Brancheninitiative der Versicherungswirtschaft rund um das Thema Nachhaltigkeit – zur Teilnahme an einer Blitzumfrage zum Status quo beim Thema Nachhaltigkeit aufgerufen. Die Umfrage dient der Einschätzung des Istzustandes der Nachhaltigkeitaspekte in den Vermittlungsbetrieben. Darauf aufbauend können seitens des BVK und des GSN Wünsche und Bedarfe der Branche präziser abgeleitet und Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten; eine Teilnahme ist bis zum 08.04.2022 möglich. Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. (as)
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