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25. März 2019
Brexit: Court of Session genehmigt Standard-Life-Pläne

Brexit: Court of Session genehmigt Standard-Life-Pläne

Vom obersten schottischen Zivilgericht, dem Court of Session, hat Standard Life nun die letzte notwendige Genehmigung erhalten, um die Versicherungsverträge von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen.

Standard Life hat die letzte notwendige Genehmigung erhalten, um die deutschen und österreichischen Kunden – unabhängig von den noch ausstehenden Entscheidungen rund um den Brexit – weiterhin betreuen und ihnen die gewohnten Services bieten zu können. Das oberste schottische Zivilgericht (Court of Session) hat dem Plan zugestimmt, die Verträge von der schottischen Standard Life Assurance Limited auf die irische Standard Life International DAC zu übertragen. Damit wurden die vom britischen Aufsichtsrecht vorgeschriebenen Vorgaben des Part-VII-Transfers erfüllt. Vor der Entscheidung hatte das Gericht in den vergangenen Monaten ausführlich geprüft, ob die Belange der Versicherungsnehmer hinreichend gewahrt sind.

Übertragung soll bis Ende März abgeschlossen sein

Laut Peter Tyson, zuständiger Brexit Programme Director bei Standard Life, soll die Übertragung bis zum 29.03.2019 abgeschlossen sein. Nach der Übertragung der Bestände wird Standard Life mit mehr als 600.000 Verträgen von deutschen, österreichischen und irischen Kunden und einem voraussichtlichen Versicherungsvertragsvermögen von 26 Mrd. Euro wahrscheinlich der zweitgrößte irische Lebensversicherer sein. Die Verwaltung und Betreuung der Verträge soll aber weiterhin in Deutschland stattfinden. Nach der Übertragung gilt weiterhin deutsches Vertrags- und Steuerrecht. Auch die Rechtsaufsicht der BaFin bleibt unverändert bestehen. (ad)