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25. Juni 2026
BU: BarmeniaGothaer differenziert künftig nach Rauchverhalten
BU: BarmeniaGothaer differenziert künftig nach Rauchverhalten

BU: BarmeniaGothaer differenziert künftig nach Rauchverhalten

Die BarmeniaGothaer unterscheidet in der selbstständigen BU künftig nach Rauchverhalten. Menschen, die in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung keine nikotinhaltigen oder nikotinfreien Rauch- oder Dampfprodukte konsumiert haben, werden in der Regel günstigere Beiträge zahlen.

Die BarmeniaGothaer hat eine Änderung in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bekannt gegeben: Ab sofort unterscheidet der Versicherer zwischen Raucher- und Nichtrauchertarifen. Ziel sei eine risikogerechtere und transparentere Beitragsgestaltung, heißt es in einer Pressemitteilung.

Künftig werden Nichtraucher in der Regel von günstigeren Beiträgen profitieren – die Leistungen bleiben unverändert. Durch die differenziertere Kalkulation werden individuelle Risiken klarer abgebildet, wodurch sich für Nichtraucher gegenüber der bisherigen Mischkalkulation häufig „spürbare“ Beitragsvorteile ergeben.

Durch die Neuerung gilt im Antragsprozess: Als Nichtraucher wird eingestuft, wer in den zwölf Monaten vor Antragsstellung keine nikotinhaltigen oder nikotinfreien Rauch- oder Dampfprodukte konsumiert hat. Dazu zählen unter anderem Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas.

Die neue Tarifstruktur gilt für Neuabschlüsse mit Versicherungsbeginn ab dem 01.07.2027. Bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts, und auch im Kollektivgeschäft wird weiterhin die Mischkalkulation angewendet, erklärt die BarmeniaGothaer. (js)

Weitere aktuelle Meldungen über neue Tarife und Anpassungen bei Versicherungsprodukten lesen Sie in unserer Rubrik „Assekuranz“.