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2. September 2026
BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen
BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen

BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen

Die Produktqualität in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich weiter verbessert, wie eine aktuelle Analyse zu den Marktstandards ergibt, die die infinma kürzlich veröffentlicht hat. Zwei Anbieter können die Marktstandards mindestens neunmal übertreffen und somit Gold holen.

Die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (infinma) mit Sitz in Köln hat ihre aktuelle Analyse der Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) veröffentlicht. Bereits seit 15 Jahren untersucht das Unternehmen die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen, um einen Einblick in die derzeit verbreiteten Marktstandards zu geben.

Für die diesjährige Auflage hat infinma fast 400 Tarife von 66 Anbietern in Hinblick auf ihre „bedingungsseitige Produktqualität“ analysiert. Derzeit bewerten die Analysten insgesamt 18 Hauptkriterien, aus denen allerdings ausdrücklich kein Rating erstellt wird, so infinma. Stattdessen wertet das Unternehmen die konkreten Ausprägungen der Bedingungen auf Basis der Kriterien aus. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird gezählt. Diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“.

Diese Anbieter können Gold holen

Seit dem vergangen Jahr differenziert infinma die Untersuchungsergebnisse nach Gold, Silber, Bronze und Basis, je nachdem ob, und ggf. in wie vielen Kriterien der Marktstandard übertroffen wurde. Um Gold zu erreichen, muss das Produkt in den untersuchten 18 Kategorien mindestens neunmal den Branchendurchschnitt aus Kundensicht überbieten. Für Silber sind es fünfmal und in der Bronzekategorie einmal.

Insgesamt haben die Analysten zehnmal Gold, 64 mal Silber und 183 mal Bronze vergeben. 119 Tarife von 24 Gesellschaften wurden nicht zertifiziert (siehe Grafik).

BU-Marktstandards: Diese Anbieter können Gold holen

Erneut konnte die höchste bisher von infinma vergebene Einstufung an die HDI Lebensversicherung für ihr Produkt EGO Top und die Lebensversicherung von 18771 a. G. (LV 1871) für die Golden BU vergeben werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Meldefrist: Zwei Regelungen sind Marktstandard

Die Experten wiesen auch auf zwei Besonderheiten der diesjährigen Analyse hin. Eine davon betrifft die Regelungen zur Meldefrist. Hier weisen immer mehr Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es keine Meldefrist gibt – die BU-Leistung ist damit unabhängig davon, wann die BU gemeldet wird. 173 Produkte nutzen diese Regelung, sie ist somit inzwischen die am häufigsten am Markt verwendete. Geringfügig weniger Produkte haben keinen Hinweis auf eine Meldefrist.

„In der Regulierungspraxis ist diese Regelung für den Kunden häufig gleichwertig, auch wenn sich der Versicherer nicht speziell zu diesem Punkt äußert“, erklärt infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz. Aus diesem Grund hat die infinma erstmals beide Regelungen als Standard bewertet. Sollten allerdings mehr Anbieter ausdrücklich einen Verzicht auf die Meldefrist in die Bedingungen aufnehmen, könnte es sein, dass der fehlende Hinweis ab nächstem Jahr so bewertet wird, dass der Standard eben nicht erfüllt ist. Für Kunden sei jede Art von Transparenz wünschenswert.

Beitragsstundung: Verzicht auf Stundungszinsen?

Die zweite Besonderheit betrifft die Beitragsstundung. Die weit überwiegenden Anzahl der Tarife gibt sieht die Möglichkeit der Beitragsstundung für den Zeitraum der Leistungsprüfung vor. Bei je etwa der Hälfte fallen bei Ablehnung Stundungszinsen an bzw. nicht an. Obwohl beide Varianten gleich häufig vorkommen, bewertet das Unternehmen den Verzicht auf die Stundungszinsen als positiv, da dies vorteilhafter für den Kunden ist. (js)

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