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8. Juni 2023
BU – Die Konsequenzen des Rücktritts durch den Versicherer

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BU – Die Konsequenzen des Rücktritts durch den Versicherer

Beweislast

Jede Partei hat die für sie günstigen Umstände darzulegen und zu beweisen. Der Versicherer muss demnach die anspruchsbegründende Anzeigepflichtverletzung beweisen. Dazu gehört auch der Beweis darüber, dass der Versicherungsnehmer überhaupt Kenntnis von dem gefahrerheblichen Umstand hatte. Der Versicherte hingegen muss beweisen, dass die gesetzlich vermutete grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt. Er hat alle den Rücktritt hindernden Umstände zu beweisen.

Weiterhin kann der Versicherungsnehmer die Leistungsfreiheit der Versicherung durch den Kausalitätsgegenbeweis gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 VVG verhindern. Dazu muss der Versicherte darlegen und beweisen, dass der maßgebliche Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht kausal geworden ist.

Bedeutung und Folgen für Versicherungsnehmer

Ist der Versicherer wirksam vom Versicherungsvertrag zurückgetreten, wandelt sich das Vertragsverhältnis gemäß § 346 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Die Parteien haben grundsätzlich die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und das ursprüngliche Vertragsverhältnis besteht nicht weiter fort. Da der Versicherer aber die gesamte Vertragslaufzeit über das Leistungsrisiko getragen hat und eine Rückgewähr dessen nicht möglich ist, kann der Versicherte nach § 39 Abs. 2 VVG nur die Prämien zurückverlangen, die nach Wirksamwerden der Rücktrittserklärung geleistet wurden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bis dahin geleisteten Beiträge besteht also nicht.

Fazit und Praxishinweise

Tritt der Versicherer vom Versicherungsvertrag zurück, sollte umgehend juristischer Rat eingeholt werden. Denn auch Leistungsentscheidungen der Versicherer können unzulässig und rechtlich nicht haltbar sein. Auch kann unter Umständen der Versicherungsschutz wiederhergestellt werden, notfalls mittels gerichtlicher Hilfe.

Liegen die Rücktrittsvoraussetzungen vor, kann sich der Versicherer vom Vertrag lösen, der Versicherungsschutz entfällt. Diese Rechtsfolge hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer, welcher keine Leistungen mehr aus dem Versicherungsvertrag erhält.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der BU sind nachstehend zu finden: „Berufsunfähigkeitsversicherung“.

Bild: © Studio_East – stock.adobe.com; © Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte